Fur die Fakultat fur Sozialwissenschaften am Standort Muhldorf suchen wir zum nachstmoglichen Zeitpunkt eine / einen Professorin / Professor (m/w/d) BesGr W2 fur Kulturelle Bildung, Asthetik und Medien in der Sozialen Arbeit zunachst befristet auf funf Jahre. Bei positiver Evaluierung besteht nach funf Jahren grundsatzlich die Moglichkeit einer unbefristeten Beschaftigung. Kennziffer 2025 103 PROF SW Die Professur umfasst die Ubernahme von Lehrveranstaltungen in den Bereichen kultureller Bildung, asthetischer Praxen sowie Medien in der Sozialen Arbeit studiengangsubergreifende Lehre in allen Studiengangen der Fakultat die Weiterentwicklung bzw. Neugestaltung spezifischer Module in diesen Studienbereichen sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung der Fakultat fur Sozialwissenschaften im Ganzen Modulverantwortungen und die Betreuung und Koordination von Lehrbeauftragten Mitarbeit in der Selbstverwaltung sowie Betreuung von Abschlussarbeiten die Ubernahme von Lehre im Umfang von 18 Semesterwochenstunden das Engagement bei Projekten der angewandten Forschung im Lehrgebiet sowie in der Weiterbildung Ihre Dienstaufgaben richten sich nach Art. 59 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes. Ihr Lehrgebiet beinhaltet dabei auch allgemeine Grundlagenfacher im Studiengang Soziale Arbeit und die Lehre in angrenzenden Studiengangen sowie die Durchfuhrung von englischsprachigen Vorlesungen und Praktika. Was Sie mitbringen eine im breiten Feld der kulturellen Bildung und asthetischen Praxis (z. B. in den Zugangen Musik, Theater, bildende und/oder performative Kunst, Literatur) durch Publikationstatigkeit ausgewiesene Expertise die Fahigkeit, den Themenbereich vor allem theoretisch analytisch zu bearbeiten und so einen Beitrag zum Theorie Praxis Transfer der Sozialen Arbeit zu leisten idealerweise methodisch praktische Erfahrung im Themenbereich der Professur ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in Sozialer Arbeit bzw. in einer angrenzenden Wissenschaft, wie Kulturwissenschaften, Erziehungswissenschaft, Sozialwissenschaften, Theaterwissenschaften, Literaturwissenschaften bzw. Musikwissenschaften, oder einem vergleichbaren Studienbereich, wie Bildende Kunste, Architektur etc. (Bei auslandischen Hochschulabschlussen ist zur abschliesenden Beurteilung der Einstellungsvoraussetzungen im Laufe des Einstellungsverfahrens zwingend eine Zeugnisbewertung der ZAB vorzulegen.) die besondere Befahigung zu wissenschaftlicher Arbeit ist in der Regel durch die Qualitat einer Promotion nachzuweisen didaktische und padagogische Eignung einschlagige Lehrerfahrung in akademischen Kontexten besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, nachgewiesen in einer mindestens funfjahrigen beruflichen Praxis nach dem Hochschulabschluss davon mindestens drei Jahre auserhalb des Hochschulbereichs; der Nachweis der auserhochschulischen Praxis kann in besonderen Fallen dadurch erfolgen, dass uber einen Zeitraum v