Im Fachdienst 2.50 – Soziales und Wohnen, Abteilung Wohnen und Refinanzierung ist in der Zentralen Fachstelle für Wohnungsnotfallhilfen (ZF) die Stelle der Sozialarbeit (w/m/d) für die Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit ab sofort in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 31.12.2027. Die Stelle ist ein wichtiger Baustein im Förderprojekt der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) initiierten Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE". Sie ist im Stellenplan nach S 12 TVöD-SuE ausgewiesen. Die ZF hat die Aufgabe, Haushalten bei drohendem Wohnungsverlust – etwa wegen einer Zwangsräumung – Hilfe zu leisten beim Erhalt der Wohnung oder bei der Beschaffung von Ersatzwohnraum. Ist der Wohnungsverlust nicht mehr abzuwenden oder bereits eingetreten, werden die Betroffenen in städtischen Obdachlosenunterkünften ordnungsbehördlich untergebracht und dabei unterstützt, wieder einen eigenen Mietvertrag zu erlangen. Sie wirken in einem multifunktional aufgestellten und engagierten Team aus verschiedenen Berufsfeldern an dieser verantwortungsvollen Aufgabe mit. Ihre Schwerpunkte dabei sind Kontaktaufnahme durch aufsuchende Hilfen sozialarbeiterische und hauswirtschaftliche Falldiagnose summarische Prüfung sowie Einleitung finanzieller Hilfsmöglichkeiten durch Dritte, die geeignet sind, die Wohnungsversorgung zu sichern und zu stabilisieren, Haushaltsberatung, Einkommenssicherung persönliche Hilfen, daraus folgend Prüfung und Einleitung spezieller Hilfen durch Dritte, die geeignet sind, die gesamte Lebenssituation zu stabilisieren und zu verbessern Mitwirkung an Betreuungsverfahren, insbesondere deren Anregung Anregung der Übernahme von Mietschulden nach §§ 22 (8) SGB II, 36 SGB XII, Verfahrensüberleitung an die Leistungsstellen der städtischen Grundsicherung bzw. des Jobcenter Remscheid Koordinierung aller Hilfsmaßnahmen in einem Hilfeplanverfahren Sie nehmen durch aufsuchende Hilfen Kontakt zu den hilfebedürftigen Haushalten auf und erstellen eine Falldiagnose. Dabei beurteilen Sie den vorhandenen Grad der gesellschaftlichen Integration und schätzen die Fähigkeit der Hilfesuchenden zu deren Festigung und Ausbau ein. Sie prüfen die Erforderlichkeit spezieller Hilfen durch Dritte, die geeignet sind, die gesamte Lebenssituation zu stabilisieren und zu verbessern und stellen die Einleitung dieser Hilfen sicher. Dabei geht es insbesondere um Integrationshilfen bei der Erlangung und beim Erhalt einer Wohnung, die Herstellung einer sprachlichen Kommunikationsbasis, den Aufbau einer Vertrauensbasis im Hinblick auf kulturelle Besonderheiten und erforderlichenfalls die Vermittlung einer Ankommenskultur. Sie leisten konkrete Unterstützung z. B. bei der Anmeldung der Kinder in Kindergärten und Schulen, der Beantragung von Jobcenterleistungen, beim Abschluss von Versorgungverträgen und begleiten Wohnungssuchende zu allen weiteren geeigneten Fachstellen, Ämtern und Beratungsangeboten. Sie nehmen Kontakt auf und kooperieren mit dem kommunalen Integrationszentrum. Falls erforderlich, vermitteln Sie die langfristige wohnbegleitende Unterstützung geeigneter Anbieter. Sie unterstützen beim Kennenlernen und (Wieder-)Erlernen der Wohnkultur, z. B. Handhabung und Bedienung von Sanitär- und Kücheneinrichtung, Vermittlung der gemeinschaftlichen Ordnung (Hausordnung), richtigem Heizen und Lüften. Sie vermitteln zwischen Neu- und Bestandsmietern und stellen eine Kommunikation untereinander her, indem Sie z. B. Mieterworkshops und gemeinsame Aktivitäten organisieren. Sie erkennen präventiv Konfliktsituationen, leiten zur Herstellung und Wahrung Friedens in der Hausgemeinschaft an. Zur Problemlösung erstellen Sie eine gemeinsame Fallplanung mit der im Team der ZF angesiedelten Immobilienfachkraft und setzen die Planung in enger Abstimmung mit dieser um. Sie führen routiniert und mit Einfühlungsvermögen persönliche Gespräche, Telefonate und fachspezifischen Schriftverkehr sowohl mit den Betroffenen in einem Wohnungsnotfall als auch mit externen Kooperationspartnern (z. B. Caritasverband, Jobcenter) und Vermietern. Die in der Immobilienwirtschaft erforderlichen Rechtskenntnisse bringen Sie mit bzw. erwerben sie kurzfristig. Ihr Bewerberprofil deckt ferner folgende Voraussetzungen ab: Eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung der Fachrichtung Sozialarbeit/Sozialpädagogik (Diplom oder Bachelor B.A.) oder mehrjährige Berufserfahrung in einer damit vergleichbaren Tätigkeit bei einem Sozialleistungsträger oder Verband der Sozialen Hilfe. Ein offenes, verbindliches Auftreten und eine gute Kommunikationsfähigkeit (schriftlich wie mündlich) sowie Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit. Die sichere Beherrschung der Standardsoftware (MS-Office) sowie die Bereitschaft zum kurzfristigen Erwerb der erforderlichen Kenntnisse fachspezifischer Softwarelösungen. Wünschenswert wäre: Eine Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, Ihren privateigenen PKW unter Erstattung der üblichen Wegstreckenentschädigung einzusetzen. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Frau Kulessa Tel. 02191/16-3837 und Frau Bernshausen, Tel. 02191/16-3797 gerne zur Verfügung. Interessierte Bewerbende werden gebeten, bis zum 27.03.2025 Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Stadt Remscheid einzureichen sowie ihre besondere Motivation für die ausgeschriebene Stelle darzulegen, zu begründen und das Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte für alle am Bewerbungsverfahren Beteiligte zu erteilen. Die Stadtverwaltung Remscheid fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit zu besetzen. Über den Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit entscheidet die Fachdienstleitung nach den dienstlichen Erfordernissen. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung