Aufgaben:
•Mitarbeit bei der Durchführung des Praxissemesters im Fach Musik
•Durchführung didaktischer Lehrveranstaltungen für Studierende des Fachs Musik
Voraussetzungen:
•Abgeschlossenes Lehramtsstudium an einer Universität.
•Zweites Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien im Fach Musik
•Mindestens dreijährige Schulpraxis nach der zweiten Staatsprüfung
•Die geforderten Abschlüsse müssen spätestens zum Einstellungstermin vorliegen.
Der maximal zulässige Abordnungszeitraum beträgt bei Abordnungen mit voller Stelle drei Jahre. Bei Abordnung im Umfang einer halben Stelle oder weniger beträgt der maximal zulässige Abordnungszeitraum acht Jahre. Darüber hinausgehende Verlängerungen sind nicht möglich.
Die Regellehrverpflichtung beträgt gem. Verordnung über den Umfang der Lehrverpflichtungen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen des Landes Hessen (Lehrverpflichtungsverordnung) bei fast aus-schließlicher Lehrtätigkeit 4,5 Lehrveranstaltungsstunden. Bei überwiegender Lehrtätigkeit 3,5 Lehrveranstaltungsstunden.
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Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen unter der Angabe der Kennziffer im Betreff über das Online-Formular. Weitere Informationen hierzu haben wir in unseren für Sie zusammengestellt
Hinweise und FAQ zur Bewerbung auf ein Stellenangebot:
Die Universität Kassel ist in hohem Maße an der beruflichen Zufriedenheit ihrer Bediensteten interessiert. Sie ist ausgezeichnet als familiengerechte Hochschule und im Sinne der Chancengleichheit bestrebt, allen die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten und bestehenden Nachteilen entgegenzuwirken. Sie fördert den Family Welcome Service und bei wissenschaftlich und akademisch zu besetzenden Stellen auch den Dual Career Service. Es gehört zu den strategischen Zielen der Universität Kassel, den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre deutlich zu steigern. Bewerbungen von Frauen sind deshalb besonders erwünscht. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber:innen erhalten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung den Vorzug. Vollzeitstellen sind (außer bei der Besetzung von Beamtenstellen) grundsätzlich teilbar.