Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht Ihre Aufgaben Mitwirkung in Forschung und Lehre Ihr Profil Notwendige Qualifikationen: Mindestens vollbefriedigende Erste Juristische Prüfung (sowohl in der Juristischen Staatsprüfung als auch in der Juristischen Universitätsprüfung). Gute Kenntnisse im Zivilrecht und dem Profil des Lehrstuhls entsprechend Interesse an urheber-, marken- und patentrechtlichen (Recht des Geistigen Eigentums einschl. Lauterkeitsrecht) sowie technikrechtlichen Fragestellungen (Technikrecht). Entgelt TV-L E 13 Arbeitszeit Teilzeit