Im Fachbereich Bürgerdienste, Abteilung Ordnungswesen ist zum 01.07.2025 eine unbefristete Stelle als Sachbearbeiter (w/m/d) in der Bußgeldstelle in Vollzeit zu besetzen. Folgende Aufgaben erwarten Sie: · Bearbeitung von Verkehrs- und sonstigen Ordnungswidrigkeiten · Anhörung und ggf. Erlass von Bußgeldbescheiden · Beratung von Bürgern über Verfahrensabläufe und Rechtsfolgen · Bearbeiten von Rechtsbehelfen sowie von Anträgen auf Zahlungserleichterungen Ihr Profil: · Abgeschlossene Ausbildung im öffentlichen Verwaltungsdienst (z.B. Verwaltungsfachangestellter, Verwaltungswirt – m/m/d) oder eine vergleichbare Qualifikation · Gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift · Diskretion, Durchsetzungsvermögen und Fingerspitzengefühl im Umgang mit Menschen · Teamfähigkeit Das bieten wir: · eine sehr interessante, vielseitige, anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe · ein offenes Arbeitsklima mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten · eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible · Arbeitszeitmodelle und Homeoffice-Regelungen · fachliche Fort- und Weiterbildungsangebote · Betreuungsmöglichkeiten der Kinder in einer städtischen Kindertageseinrichtung · umfassende gesundheitsfördernde Angebote · einen Fahrtkostenzuschuss i. H. v. 40 Euro für das Deutschlandticket Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 9a TVöD. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Kontakt und Bewerbung: Für inhaltliche Fragen steht Ihnen gerne Herr Schock (Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste) unter der Durchwahl – 2500 zur Verfügung. Bei personalrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Renz (Abteilung Personal) unter der Durchwahl -2145. Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bis zum 28.02.2025 vorzugsweise online unter www.bewerbungen-waiblingen.de oder senden Sie uns Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Abteilung Personal der Stadt Waiblingen, Postfach 1751, 71328 Waiblingen. Bei postalischer Bewerbung werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet, eine Rücksendung erfolgt nicht. Wir weisen darauf hin, dass bei Angabe einer E-Mail-Adresse alle Benachrichtigungen über diesen Weg erfolgen.