Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter bzw. Verwaltungsfachangestellte für den kommunalen Ordnungsdienst
Du bist ein Teamplayer und kontaktfreudig? Du hast Lust auf einen abwechslungsreichen Job und bist gerne im Stadtgebiet unterwegs? Dann ist die Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter bzw. Verwaltungsfachangestellte für den kommunalen Ordnungsdienst genau richtig für dich! Werde jetzt ein Teil des Teams und gestalte mit uns die Zukunft der Stadtverwaltung Duisburg!
Diese spannenden Aufgaben warten auf dich
Als Verwaltungsfachangestellter bzw. Verwaltungsfachangestellte für den kommunalen Ordnungsdienst bist du für die Erledigung der Aufgaben des mittleren Dienstes in der Verwaltung zuständig. Du lernst während der Ausbildung das breite Aufgabenspektrum verschiedener Fachbereiche des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Duisburg kennen.
Unter anderem lernst du:
* deeskalierend auf Menschen einzuwirken
* Rechtsvorschriften anzuwenden und kundengerecht zu erläutern
* Sachverhalte zu analysieren
* Eingriffstechniken analog zur Polizei anzuwenden
* Aufträge zu prüfen und zu bearbeiten
* eigenständig Entscheidungen zu treffen
* Statistiken aufzustellen sowie Grundzüge des Controllings
* Bestellungen und Aufträge zu bearbeiten
* Rechnungen prüfen sowie Zahlungen vorzunehmen und zu verbuchen
Des Weiteren unterstützt du das Veterinäramt bei der Überprüfung der artgerechten Haltung von Tieren und führst gemeinsame Kontrollen mit der Polizei in Gewerbebetrieben und Gaststätten durch. Die Ausbildung wird durch fachliche und persönlichkeitsbildende Seminare sowie Dienstsport abgerundet.
Warum brauchen wir dich?
Mit deiner Unterstützung kann die Stadtverwaltung Duisburg auch in der Zukunft ihre wichtige und verantwortungsvolle Funktion zwischen Gesetz und Gemeinwesen wahrnehmen. Unser Team begleitet Jahr für Jahr viele junge Menschen auf ihrem Weg ins Berufsleben. 2025 werden über 300 Nachwuchskräfte neu eingestellt.
Theorie
Der theoretische Unterricht besteht aus dem Berufsschulunterricht und dem praxisbegleitenden Unterricht im Studieninstitut Duisburg. Der Berufsschulunterricht findet in Blockform im Willy-Brandt-Berufskolleg in Duisburg-Rheinhausen statt.
Weitere Informationen findest du unter:
Übernahme nach der Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt bedarfsgerecht mit sehr guten Chancen auf eine unbefristete Übernahme nach erfolgreicher Absolvierung, denn wir möchten langfristig mit dir zusammenarbeiten.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Die Stadt Duisburg bietet dir unterschiedliche Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten, damit du auch nach deiner Ausbildung weiter durchstarten kannst.
Details
* Ausbildungsstart: 01.09.2025
* Bewerbungsfrist: 31.01.2025
* Ausbildungsdauer: 3 Jahre
* Vollzeit
Voraussetzungen
* Fachoberschulreife oder
* Fachhochschulreife / Abitur
* Mindestalter 18 Jahre
* Führerschein am Ende der Ausbildung
* Bereitschaft zum Tragen der zur Verfügung gestellten Dienstkleidung
* Bereitschaft zur Teilnahme am Schichtdienst
* körperliche Belastbarkeit
Finanzielles und Wissenswertes
Die Bezahlung erfolgt nach dem TVAöD.
1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 € (brutto)
2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 € (brutto)
3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 € (brutto)
Zusätzliche Leistungen
* Jahressonderzahlung
* monatlicher Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen
* Lernmittelzuschuss i. H. v. 50 € für jedes Ausbildungsjahr
* im Rahmen der Servicezeiten / Öffnungszeiten hast du flexible Arbeitszeiten
* einmalige Abschlussprämie von 400 € beim Bestehen der Prüfung im ersten Anlauf
* Attraktive Mitarbeitervorteile in Kooperation mit „corporate benefits germany“
* wir halten dich mit dem ÖPNV mobil
Ansprechpartner
Can Greven
Tel.: 01517-2805377
(Bewerbungen bitte ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular einreichen. Der Button hierzu befindet sich ganz unten auf dieser Seite.)
Diversität und Chancengleichheit sind uns wichtig. Alle Bewerbungen - unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Geschlecht, Weltanschauung oder Behinderung - sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen von Frauen werden in der Auswahlentscheidung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des Gleichstellungsplans der Stadt Duisburg () besonders berücksichtigt.
Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte und gleichgestellte Personen besonders berücksichtigt.
Weitere Informationen findest du unter
#J-18808-Ljbffr