Zu den Arbeitsaufgaben einer/eines Justizhelferin/Justizhelfers gehören (vgl. Abschnitt C der VwV Justizorganisation) insbesondere:
1. Aktenumlauf/Aktentransport
2. Vorführ-, Sicherheits- und Ordnungsdienst in allen Gebäuden
3. Einlass- und Gepäckkontrollen
4. Annahme, Verteilen und Absenden der der herkömmlichen Post sowie im elektronischen Rechtsverkehr
5. Dienst an der Information und Telefonzentrale
6. Kurierfahrten
7. Zustellungen nach Weisung
8. Hausmeistertätigkeiten und Aufgaben des Gebäudemanagements, wie Überwachung der Reinigungs- und Bauarbeiten im Justizgebäude,
9. Wahrnehmung des Dienstes in der Hauptverhandlung sowie sonstiger Termine einschließlich des Vollzugs sitzungspolizeilicher Maßnahmen nach den Weisungen des Richters
10. Beaufsichtigung und Vorführung von Gefangenen zu Terminen
11. Zwangsweise Vorführung von Personen, insbesondere Zeugen oder Prozessparteien auf Anordnung des Richters
12. Vornahme technischer Unterstützungshandlungen, zum Beispiel Unterstützung bei Videoverhandlungen; die Präsentation von Beweisvideos, das Abspielen der Aufzeichnungen von Telekommunikationsvorgängen und dergleichen, nach näherer Weisung der oder des Vorsitzenden
Anforderungsprofil:
13. erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
14. abgeschlossene Berufsausbildung, Interesse und Kenntnisse im Umgang mit dem PC
15. PKW-Führerschein
16. keine gesundheitlichen Einschränkungen (Vorführdienst, Transport von Rollstuhlfahrern, Transport von Aktenbeständen und Büromöbeln, Winterdienst)
17. flexible Arbeitszeitgestaltung (Verhandlungstermine am Nachmittag oder Abend)
18. Bereitschaft zur Fortbildung (Fortbildung für Bedienstete im Justizwacht-meisterdienst)
19. Kommunikationsfähigkeit mit Bürgern
Von Vorteil sind:
- Erfahrungen im Pforten oder Sicherheitsdienst
- möglichst ortsansässig oder aus der Region
20. Grundkenntnisse der englischen Sprache
21. EDV-Kenntnisse und Bereitschaft zur Aneignung weiterer EDV-Anwendungen
Eingruppierung: EG 4 TV-L
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung wird geachtet, der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.
Es erfolgt zunächst eine befristete Einstellung zum Zweck der Ableistung des Vorberei-tungsdienstes für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes gemäß § 5 AOJwD sowie die Feststellung der Befähigung nach § 10 AOJwD und der Vorlage erforderlicher weiterer Nachweise (z. B. Gesundheits- und Führungszeugnis).
Das Arbeitsverhältnis ist zunächst befristet bis 31. Dezember 2025.
Es ist beabsichtigt, dass die/der Beschäftigte nach Erwerb der Befähigung für den Jus-tizwachtmeisterdienst (§§ 5 Abs. 2, 10 Absatz 4 AOJwD) und bei Nachweis der beam-tenrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen als Justizwachtmeister/-in in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen wird. In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland eintritt und sich danach verhält (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG).
Zudem ist die Bereitschaft zu erklären, gegebenenfalls am gerichtlichen Vorführdienst und an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen – einschließlich der Aus- und Fortbil-dung mit Pfefferspray und Teleskop-Einsatzstöcken (Buchst. C Ziffer III der Nummer 3. VwV Justizorganisation) – teilzunehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung, Speicherung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die Daten werden nach endgültigem Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht, soweit sie nicht mehr notwendig sind (ausführliche Informationen unter:
- Datenschutz im Bewerbungsverfahren).