An der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) ist für den Fachbereich Polizei zum nächstmöglichen Termin am Campus Mühlheim eine Dozentur (m, w, d) für das Studienfach Informationstechnik bis A 14 HBesG (Kennziffer 2025_02_FBP_IT_Mü) zu besetzen. Die Anforderungen Es sind die Inhalte nach den curricularen Vorgaben, abrufbar unter www.hoems.hessen.de unter Studium, Schutzpolizei und Kriminalpolizei, zu vermitteln. Die Lehre umfasst die Durchführung sämtlicher Lehrveranstaltungen in den Studienfächern Informationstechnik und Technik, Wissenschaft, Cyberkriminalistik (TWC). Neben der fachlichen Ausbildung spielt die methodisch-didaktische Vermittlung wichtiger Schlüsselqualifikationen wie Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, interdisziplinäres Denken und Handeln, selbständiges Problemlösen, Arbeitsorganisation und Effizienz eine wichtige Rolle. Bezüge zu anwendungsbezogener Forschung sind ausdrücklich erwünscht. Zum Aufgabengebiet gehören neben der Lehre im Fach Informationstechnik im Studiengang »Bachelor of Arts - Polizeivollzugsdienst" die Mitwirkung bei Koordination und Vertretung des Fachs an der gesamten Hochschule, die Beteiligung an der Weiterentwicklung des Curriculums und die Aktualisierung des Fachwissens sowie der Erhalt des Praxisbezugs zum Polizeidienst und die Mitwirkung an Prüfungen und der Betreuung von Bachelorarbeiten. Die Hochschule Die Hochschule bildet in zwei Fachbereichen an den vier Campus Gießen, Kassel, Mühlheim und Wiesbaden den Nachwuchs des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes und des gehobenen Polizeivollzugsdienstes sowie die zugelassenen Tarifbeschäftigten des Landes, der Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts aus und fort. Darüber hinaus nimmt die HöMS als Auftragsangelegenheit die Fortbildung der Beschäftigten der hessischen Landesverwaltung sowie als polizeiliche Aufgaben nach dem Hessischen Gesetz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Fortbildung aller Polizeibediensteten des Landes, das Nachwuchsmanagement und die Einstellung von Polizeianwärterinnen und -anwärtern, die Beratung und Unterstützung der Polizeibehörden, die Leistung polizeipsychologischer Dienste, die Mitwirkung bei der Fortentwicklung polizeilicher Führungs- und Einsatzmittel und die Verantwortlichkeit für die Koordinierung und Durchführung internationaler polizeilicher Ausbildungs- und Ausstattungshilfe wahr. Im Fachbereich Polizei werden die beiden Bachelorstudiengänge »Schutzpolizei« und »Kriminalpolizei« in den Vertiefungsrichtungen »Allgemeine Kriminalistik« und »Cyberkriminalistik« sowie der Masterstudiengang »Polizeimanagement« angeboten. Voraussetzungen Die erforderlichen Qualifikationen und die Einstellungsvoraussetzungen für die Dozentur sind in § 111 Abs. 6 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG) festgelegt. Die fachlichen Anforderungen ergeben sich aus den Regelungen für den jeweiligen Studiengang. Aufgrund der besonderen Belange des Polizeistudienganges sind darüber hinaus zusätzliche Kenntnisse aus den Bereichen Cyberkriminalität, der Digitalen Forensik oder dem Bereich der Kryptowährungen von Vorteil. Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten müssen neben den beamtenrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich ein ihren Lehraufgaben entsprechendes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit nachweisen. An die Stelle des abgeschlossenen Hochschulstudiums können berufspraktische Tätigkeiten treten, wenn sie Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt haben, die die Bewerber auf ihrem Fachgebiet befähigen, eine Lehrtätigkeit auszuüben, die derjenigen von Lehrkräften mit abgeschlossenem Hochschulstudium entspricht. Vor ihrer Einstellung an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit sollen sie im öffentlichen Dienst tätig gewesen sein. Es steht eine Planstelle der Wertigkeit bis zur Besoldungsgruppe A 14 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) zur Verfügung. Sollten die Voraussetzungen für die Einstellung im Beamtenverhältnis in der A-Besoldung nicht bzw. noch nicht gegeben sein, ist auch eine Einstellung im Beschäftigtenverhältnis TV-H möglich. Die konkrete Zuordnung in die jeweilige Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe TV-H erfolgt auf Basis der individuell vorliegenden Qualifikationen bzw. Voraussetzungen. Die Lehrbefähigung und pädagogische Eignung sind in einer Probelehrveranstaltung nachzuweisen. Seitens der Hochschule wird Wert gelegt auf eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. Lehrerfahrung ist wünschenswert. Eine Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Studiengänge sowie in der Hochschulselbstverwaltung wird ebenso vorausgesetzt, wie die Bereitschaft, in mehreren Campus und Studiengängen der HöMS sowie im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu lehren. Gesucht wird eine motivierte und engagierte Persönlichkeit (m, w, d), die in der Lage ist, die genannten Disziplinen am Fachbereich Polizei in der Lehre und in der Forschung zu vertreten. Rahmenbedingungen Wir begrüßen Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht und geschlechtlichen Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexuellen Orientierung und Identität oder sozialen Herkunft. Eine generelle Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, wird angestrebt. Die Bewerbungen von qualifizierten Frauen sind daher besonders erwünscht. Menschen mit Behinderungen i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Sofern Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die Hochschule wurde mit dem Gütesiegel »Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen« ausgezeichnet. Der Arbeitsplatz wird im Rahmen des hochschulischen Gesundheitsmanagements ergonomisch ausgestattet. Beschäftigte des Landes Hessen erhalten ein kostenfreies Landesticket, mit dem sie im gesamten Land Hessen kostenfrei den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 26. Mai 2025 an den Präsidenten der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit Schönbergstr. 100, 65199 Wiesbaden per E-Mail an stellenausschreibungenhoems.hessen.de. Die Anlagen zu Ihrer Bewerbung können jedoch nur im PDF-Format (eine PDF-Datei) angenommen werden. Auf die Übersendung von Bewerbungsmappen sowie von Originalunterlagen bitte ich zu verzichten, da die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgeschickt, sondern vernichtet werden. Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Informationen im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (Datenschutz-Grundverordnung) finden Sie unter https://www.hoems.hessen.de/stellenangebote. Für fachliche Rückfragen stehen Ihnen Herr Frank Schneider (0611) 3256 - 3000), für allgemeine Fragestellungen Herr Rosar und Frau Marzolla als Ansprechpersonen zur Verfügung (Tel.: (06 11) 3256 - 8310 bzw. 8311, E-Mail: stellenausschreibungenhoems.hessen.de ). Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit Wiesbaden, den 6. März 2025 Dr. Walter Seubert Präsident