Unsere senatorische Behörde ist für Landes- und Kommunalaufgaben in den Bereichen Umwelt, Klimaschutz und Wissenschaft im Bundesland Bremen zuständig. In der Abteilung „Technischer Umweltschutz, Naturschutz und Grünflächen“ ist im Referat „Kreislauf- und Abfallwirtschaft“ für den Abschnitt „Abfallverbringung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Abschnittsleiter:in (w/m/d) Abfallverbringung und Ordnungswidrigkeiten
Entgeltgruppe 14 TV-L /Besoldungsgruppe A 14
Kennziffer 2025/231
zu besetzen.
Im Abschnitt der Abfallverbringung und Ordnungswidrigkeiten nehmen 7 Mitarbeiter:innen vielfältige Aufgaben wahr. Im Land Bremen ist die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft die zuständige Behörde für den Vollzug der Vorschriften zu grenzüberschreitenden Abfallverbringungen. Bei der Kontrolle von Abfallverbringungen wirken der Zoll und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit, die eigene Zuständigkeiten haben. Im Abschnitt werden zudem alle Ordnungswidrigkeiten, die abfallrechtliche Vorschriften betreffen, bearbeitet.
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