Im Bereich des Krankenpflegedienstes sind mehrere Vollzeitstellen zu besetzen. Sofern die persönlichen sowie die beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht die Möglichkeit einer Übernahme in ein Beamtenverhältnis. Eine unbefristete Beschäftigung gem. TV-L ist ebenfalls möglich.
Ihre Aufgaben
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenpflegedienst stellen gemeinsam mit den im Vollzug tätigen Ärztinnen und Ärzten die medizinische und pflegerische Versorgung der Gefangenen sicher. Sie sind Teil eines interdisziplinären Teams, dem neben den Abteilungsbediensteten z. B. auch Fachkräfte des Psychologischen Dienstes, der Suchtberatung oder der Seelsorge angehören können. Zudem arbeiten sie eng mit externen Stellen wie Krankenhäusern, Facharztpraxen und Apotheken zusammen.
Zu ihren Aufgaben gehören alle präventiven, kurativen und rehabilitativen Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge, die sie aufgrund ihrer hohen Fachkompetenz eigenverantwortlich durchführen oder nach ärztlicher Anordnung eigenständig umsetzen.
Ihr Einsatzgebiet umfasst mehrere medizinische Fachrichtungen, insbesondere im allgemeinärztlichen, internistischen, chirurgischen, neurologischen und arbeitsmedizinischen Bereich. Die auf allgemein anerkanntem Stand pflegewissenschaftlicher und medizinischer Erkenntnisse basierende Betreuung und Pflege berücksichtigt die körperlichen, die psychischen und auch die sozialen Bedürfnisse der Gefangenen.
Insoweit leisten Sie mit einer kompetenten medizinischen und pflegerischen Versorgung der Gefangenen einen wichtigen Beitrag für die Vorbereitung auf ein straffreies Leben nach der Inhaftierung.
Vergütung / Besoldung
Die Vergütung im Beschäftigtenverhältnis erfolgt in der Entgeltgruppe KR 7 TV-L.
Sofern eine Ausbildung im Beamtenverhältnis angestrebt wird, erhalten Sie nach der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A NRW. Diese richten sich nach der Besoldungsgruppe des späteren Eingangsamtes (hier: A7). I. d. R. erhalten die Anwärter/innen neben den Anwärterbezügen einen Anwärtersonderzuschlag, welcher zuletzt 70% des Anwärtergrundbetrages betragen hat und für die gesamte Dauer der Ausbildung gewährt wird.
Einstellungsvoraussetzungen
Bewerberinnen und Bewerber im Beschäftigungsverhältnis im Krankenpflegedienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung
2. Dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann mit staatlicher
Prüfung bzw. eine dreijährige Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung mit
staatlichem Gesundheits- und Krankenpflegeexamen
Für die Ausbildung zum Beamten / zur Beamtin im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) für den Krankenpflegedienst kann zugelassen werden, wer zusätzlich zu den o.g. Kriterien
1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen
Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
2. für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. in geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse lebt,
4. mindestens Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene
Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
5. zum Zeitpunkt der Einstellung das 20. Lebensjahr vollendet hat,
6. bei Berufung in das Beamtenverhältnis in der Regel das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Einstellung
Nach erfolgreicher Teilnahme an einem zweitägigen Eignungsfeststellungsverfahren erfolgt die Einstellung zunächst in einem Beschäftigungsverhältnis. Zudem besteht die Möglichkeit der Übernahme in das Beamtenverhältnis. Hierfür muss u. a. die Bereitschaft bestehen, den zweijährigen Vorbereitungsdienst in der Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes, Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen zu absolvieren. Der Vorbereitungsdienst muss bis zum 40. Lebensjahr begonnen werden (§ 14 Abs. 3 LBG NRW).
Ausbildungsverlauf
Die Ausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres. Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst absolvieren eine zweijährige Laufbahnausbildung im dualen System. Sie erhalten in wechselnden Blöcken die theoretische Ausbildung an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal (insgesamt neun Monate) und die praktische Ausbildung an mindestens zwei Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate).
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