- Sie unterstützen den Niederlassungsleiter und die Führungskräfte bei der Einhaltung der Vorschriften im Arbeits- und Brandschutz sowie bei der Prävention.- Sie beraten bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen sowie bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung.- Sie untersuchen die Ursachen von Arbeitsunfällen gemeinsam mit den Führungskräften und schlagen Maßnahmen zur Unfallverhütung vor.- Sie beraten und nehmen Stellung zu Investitionsentscheidungen im Hinblick auf Arbeits- und Brandschutz.- Sie erstellen und führen Unterweisungen und Schulungen durch.- Sie sind fachlich zuständige Ansprechperson für die Arbeitsschutz- und Brandschutzbehörden, Feuerwehren, Versicherungen und Unfallversicherungsträger.- Sie führen regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten durch, erstellen Berichte, Gefährdungsbeurteilungen und- Brandschutzordnungen und setzen diese durch.- Sie beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und dem Einsatz von brennbaren Arbeitsstoffen sowie bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und der Auswahl der Löschmittel.- Sie koordinieren und stimmen Arbeits- und Brandschutzmaßnahmen mit anderen Fachabteilungen ab.