Lehrkräfte mit besonderen schulischen Aufgaben üben die ihnen übertragene Tätigkeit im Auftrag des Schulleiters aus. Sie unterstützen die Schulleitung bei der Qualitätsentwicklung und bei inhaltlichen Aufgaben.
Das zu besetzende Aufgabenfeld umfasst insbesondere:
1. die Unterstützung der Klassenlehrerinnen und -lehrer bei der Erstellung der Förderpläne und Entwicklungsberichte,
2. Unterstützung der Lehrkräfte bei der Formulierung und Organisation der Leistungsermittlungen mit Nachteilsausgleich,
3. die Unterstützung bei der Auswahl und Anschaffung von förderspezifischen Lehr- und Lernmaterial sowie
4. die Pflege digitaler Akten für an dem Gymnasium inklusiv unterrichtete Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Die Wahrnehmung der Aufgaben erfordert:
5. eine durch Erste und Zweite Staatsprüfung bzw. Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien, Förderschulen, Mittelschulen/Oberschulen oder berufsbildenden Schulen oder einen nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR erworbenen pädagogischen Hochschulabschluss als Diplomlehrer mit Lehrbefähigung für zwei anerkannte Unterrichtsfächer des Gymnasiums oder eine Gleichstellung mit den o. g. Abschlüssen nach den Vorschriften der Lehrer-Qualifizierungsverordnung sowie
6. eine mehrjährige Tätigkeit an einem Gymnasium.
Wir erwarten:
7. hohes Verantwortungsbewusstsein, überdurchschnittliche Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen sowie organisatorische Fähigkeiten,
8. einen sicheren Umgang mit schulbezogenen IT-Anwendungen,
9. ein hohes Maß an Fortbildungsbereitschaft,
10. die Fähigkeit zur konzeptionellen Arbeit,
11. die Fähigkeit zur Kommunikation und Kooperation mit Lehrern, Schülern, Personensorgeberechtigten und anderen Partnern sowie
12. die Teilnahme an Hospitationen und Unterrichtsbesuchen auch an Förderschulen.