Ihre Tätigkeiten
1. Sie übernehmen in Ihrer Position vollumfänglich die Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 6 ASiG und Unfallverhütungsvorschriften
2. Sie unterstützen bei der Erarbeitung von Zertifizierungen nach gängigen Normen und Standards
3. Sie sind verantwortlich für die Erstellung, Durchführung und Aktualisierung von Arbeitsplatz- und Gefährdungsbeurteilungen in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Führungskräften
4. Sie beraten und unterstützen die Führungskräfte in allen Fragen zur Arbeitssicherheit, Unfallverhütung sowie Gefährdung und Ergonomie am Arbeitsplatz
5. Sie unternehmen die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Sicherheitsunterweisungen und Mitarbeiterschulungen und steuern die externen und internen Ansprechpartner wie z.B. Berufsgenossenschaften, Betriebsarzt, Behörden im Zusammenhang mit ihrer jeweiligen Tätigkeit
Ihr Profil
6. Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (§5 ASIG) oder ein abgeschlossenes (Fach)-Hochschulstudium in verwandten Disziplinen oder über die Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
7. Sie besitzen die Qualifikation als Gefahrgut- / Gefahrstoffbeauftragten und Brandschutzbeauftragten und konnten bereits Erfahrung beim Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen sammeln
8. Fließende Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift runden Ihr Profil ab
Wir bieten einen direkten Einstieg in eine abwechslungsreiche Position bei interessanten und eindrucksvollen Kunden. Dabei legen wir besonders Wert auf eine enge Betreuung und Begleitung unserer Bewerber.
Unser Geschäftspartner punktet mit zahlreichen Benefits:
9. abwechslungsreiche und herausfordernde Arbeit an einer Zukunftstechnologie
10. Flexibilität: Anzahl der (Home)Office-Tage sind frei einteilbar
11. Zuschuss zur DVB Abo-Monatskarte und/oder Jobradleasing
12. großzügig und flexible Urlaubsregelungen, 30 Tage Urlaub pro Jahr
13. Angebot Lauftreff und Yogastunde
14. Unterstützung während der Onboardingphase + stetiger Austausch auf Augenhöhe
15. Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung von bis zu 20 %