Unser Angebot #20.179_02 – Ihre Zukunfts-Chance
Chefarzt (m/w/i) Frauenheilkunde/GeburtshilfeAm Rande des Ruhrgebietes betreibt unser Mandant ein Klinikum der Schwerpunktversorgung. Mit mehr als 300 Betten und einem von der Geburtshilfe bis zur Geriatrie reichenden Angebot zeichnet dieses für die zentrale medizinische Versorgung in der Region verantwortlich. Zertifiziert als regionales Traumazentrum, pflegt es umfassende Kooperationen sowohl auf lokaler Ebene mit den niedergelassenen Ärzten als auch überregional mit Fachkliniken und Kompetenzzentren.
In der Position:Chefarzt (m/w/i) Frauenheilkunde/Geburtshilfe
arbeiten Sie im Kollegialsystem in der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe mit zertifiziertem angeschlossenem Brustzentrum
obliegt Ihnen die Leitung des geburtshilflichen Bereiches
unterstützen Sie das Team in zwei Kreißsälen mit über 700 Geburten pro Jahr
sind Sie verantwortlich für die Führung und Entwicklung der Leistungsbereiche der Abteilung
engagieren Sie sich für die Weiterentwicklung Ihres Teams
arbeiten Sie kollegial und kooperativ abteilungsintern sowie interdisziplinär
Sie verfügen über
die Facharztausbildung Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie die Zusatzqualifikation Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
langjährige Erfahrung und fundierte Kenntnisse im gesamten Behandlungsspektrum Ihres Fachgebietes
die Fähigkeit, interdisziplinär zu handeln und zu denken
hervorragende Kommunikationsfähigkeit, ein hohes Verantwortungsbewusstsein sowie Engagement und Durchsetzungsfähigkeit
Unser Mandant bietet Ihnen
ein herausforderndes und anspruchsvolles Tätigkeitsgebiet
systematische und langfristige Qualifizierungs und Weiterbildungsmaßnahmen
ein motiviertes und leistungsfähiges Team
eine der Bedeutung der Position angemessene Vergütung
-----------------------------------------------------------------------------------
Information (m/w/i)
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat am 10. Oktober 2017 (Az.: 1 BvR 2019/16) im Zusammenhang mit §§ 21, 22 Personenstandsgesetz (PStG) einen Entschluss zum dritten Geschlecht gefasst – mit großer Bedeutung auch für das Arbeitsrecht. Danach ist der Gesetzgeber aufgefordert, bis 31. Dezember 2018 das Personenstandsrecht zu ändern, um Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, eine passende Eintragungsmöglichkeit im Geburtenregister zu ermöglichen. Geschlechtseintrag, zum Beispiel >>divers oder inter<<. Wir haben daher im September 2018 unsere Anzeigen geändert auf:
m (männlich) w (weiblich) i (inter).
Wolfgang Mueller-Nixdorf (Datenschutzbeauftragter).