Betreuung, Unterstützung und individuelle Förderung junger Menschen im Alter von 14–21 Jahren mit unterschiedlichem kulturellem und sprachlichem Hintergrund im Bereich Inobhutnahme (§42 und 42a SGB VIII) und Wohnheimgruppe (§34 SGB VIII)
Erziehung, Betreuung, Förderung und Beratung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen gemäß den gesetzlichen Vorgaben (insb. Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und Sprachförderung
Kooperation mit Sorgeberechtigten, Jugendämtern, Schulen, Ärzten, Therapeuten etc.
Planung und Durchführung von Freizeitangeboten und sozialer Gruppenarbeit
Übernahme fachlich-administrativer Aufgaben, z. B. Dokumentationen im Zusammenhang mit dem Hilfeprozess, Erstellung von Sachberichten sowie Mitwirkung beim Hilfeplan und bei Fachgesprächen