Unser Angebot # 20.226_01 – Ihre Zukunfts-Chance
Facharzt Strahlentherapie (m/w/i)Im Großraum Ruhrgebiet betreibt unser Mandant ein wirtschaftlich erfolgreiches Netz Medizinischer Versorgungszentren. Mit insgesamt etwa 50 Fachärzten hat sich dieses an den jeweiligen Standorten als kompetente Anlaufstelle für die Kernbereiche Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie etabliert und bieten mit einem mittlerweile knapp 300 Mitarbeiter zählenden Personalstamm vom konventionellen Röntgen bis zur MR-Angiographie ein breites Leistungsspektrum an.
In der Position:Facharzt Strahlentherapie (m/w/i)unterstützen Sie unter Einsatz moderner Verfahren und mit einem Gerätepark auf höchstem technologischem Niveau die Versorgung onkologischer Patienten an zwei Standorten unseres Mandanten. In enger Zusammenarbeit mit dem multiprofessionellen Team des jeweiligen MVZ prägen Sie die Planung, Durchführung und Kontrolle der Therapie maligner und benigner Erkrankungen.
FachkompetenzAls Facharzt (m/w/i) für Strahlentherapie können Sie auf einschlägige klinische Berufserfahrung verweisen und verfügen über breite Kenntnisse und Fertigkeiten in Ihrem Fachgebiet. Erfahrungen in der Intensitätsmodulierten Radiotherapie sind von Vorteil, werden jedoch nicht zwingend vorausgesetzt. Als Persönlichkeit zeichnen Sie sich durch einfühlsames und patientenorientieres Handeln aus und tragen mit Ihrer Zuverlässigkeit, Ihrem Teamgeist und gewissenhaftem Einsatz zu einer kollegialen und vertrauensvollen Arbeitsatmosphäre bei.
Im MittelpunktIhrer verantwortungsvollen Tätigkeit steht die engagierte Betreuung der Patienten, denen Sie mit Wertschätzung und Empathie begegnen. Neben einer leistungsgerechten, übertariflichen Vergütung honoriert unser Mandant dies mit geregelten Arbeitszeiten, Möglichkeiten zur Weiterbildung sowie einem anregenden Arbeitsumfeld und bietet Ihnen darüber hinaus die Sicherheit einer unbefristeten Festanstellung in einer finanziell soliden, expandierenden Unternehmensgruppe.
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Information (m/w/i)
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat am 10. Oktober 2017 (Az.: 1 BvR 2019/16) im Zusammenhang mit §§ 21, 22 Personenstandsgesetz (PStG) einen Entschluss zum dritten Geschlecht gefasst – mit großer Bedeutung auch für das Arbeitsrecht. Danach ist der Gesetzgeber aufgefordert, bis 31. Dezember 2018 das Personenstandsrecht zu ändern, um Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, eine passende Eintragungsmöglichkeit im Geburtenregister zu ermöglichen. Geschlechtseintrag, zum Beispiel >>divers oder inter<<. Wir haben daher im September 2018 unsere Anzeigen geändert auf:
m (männlich) w (weiblich) i (inter).
Wolfgang Mueller-Nixdorf (Datenschutzbeauftragter).