Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine studentische Aushilfe in Teilzeit (bis zu 20 Stunden/Woche) für den IT-Support.
Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 31.12.2025 mit der Option der Verlängerung auf längstens zwei Jahre. Die Vergütung reicht gemäß dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) je nach Vorkenntnissen von der Entgeltgruppe 4 bis zur Entgeltgruppe 6 TV-L (derzeit 16,34 € pro Std. in EG 4 bis 17,70 € pro Std. in EG 6). Die Arbeitszeitgestaltung erfolgt flexibel nach Absprache.
Ihre Aufgaben sind:
* IT-Support, Einrichten von IT-Arbeitsplätzen (PC, Notebook etc.)
* Technische Betreuung von Videokonferenzen
* Unterstützung des lokalen IT-Teams
Sie bringen mit:
* Technisches Grundverständnis der Informationstechnik
* Grundkenntnisse in Microsoft-Office-Anwendungen
* Bereitschaft, sich in neue Software und Prozesse einzuarbeiten
* Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein
Die Einstellung erfolgt gem. § 14 Abs. 2 TzBfG. Bewerberinnen/Bewerber, die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Land Nordrhein-Westfalen standen, können nicht berücksichtigt werden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, zu richten bis zum 30.05.2025 per E-Mail an:
verwaltung@ovg.nrw.de .
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Herr Eisenberg (0251 505 202) und Frau Martin (0251 505 226) zur Verfügung. Auskünfte zum Aufgabenzuschnitt erteilt Herr Langner (0251 505 449).
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das OVG NRW unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit dem Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Flexiblen Arbeitszeit ist eine Maßnahme ergriffen worden, die die Arbeitsbedingungen im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördert.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die
Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen
Aegidiikirchplatz 5
48143 Münster
Tel.: 0251/505-0
Fax: 0251/505-352
E-Mail: datenschutz@ovg.nrw.de oder poststelle@ovg.nrw.de
Die für die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI). Sie erreichen die LDI wie folgt:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
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