Volljuristin/Volljurist (m/w/d) Beratung der Jugendämter, Rechtsfragen, überörtliche Kostenerstattung
* Standort: Köln
* Einsatzstelle: LVR-Dezernat 4: Kinder, Jugend und Familie
* Vergütung: A13 LBesO NRW / E13 TVöD
* Arbeitszeit: Teilzeit (50%)
* unbefristet
* Besetzungsstart: nachstmöglich
* Bewerbungsfrist: 08.04.2025
Das sind Ihre Aufgaben
Zu Ihren zukünftigen Aufgaben gehören insbesondere:
* Rechtliche Beratung der Jugendämter im Rheinland in Fragestellungen des SGB VIII und angrenzender Rechtsgebiete
* Vorbereitung von Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren
* Unterstützung bei der Erstellung von rechtlichen Publikationen
* Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen
* Durchführung von Anerkennungsverfahrens als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
* Juristische Beratung in Einzelfragen über stationäre und teilstationäre Einrichtungen, die einer Betriebserlaubnis nach den §§ 45ff. SGB VIII bedürfen
Das bieten wir Ihnen
* 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
* Flexible Arbeitszeit
* Kantine
* Moderne Arbeitsplatz- und IT-Ausstattung
* Gute Verkehrsanbindung
Das bringen Sie mit
* Befähigung zum Richteramt
Worauf es uns noch ankommt
* Ein Staatsexamen mindestens „befriedigend“
* Sie verfügen über Kenntnisse im SGB VIII und den angrenzenden Rechtsgebieten.
* Sie bringen gutes Selbstmanagement mit, was es Ihnen ermöglicht, Ihre Arbeitszeit effektiv zu nutzen und selbstständig Ziele zu erreichen.
* Ihre ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit ermöglicht es Ihnen, klar und überzeugend zu kommunizieren.
* Ihre ausgeprägte Teamfähigkeit ermöglicht es Ihnen, effektiv mit Kolleg*innen zusammenzuarbeiten und gemeinsame Ziele zu erreichen.
* Ihre Flexibilität ermöglicht es Ihnen, in einem dynamischen Umfeld effizient zu arbeiten und auf wechselnde Prioritäten souverän zu reagieren.
Sie passen zu uns, wenn...
* ... Sie nach einer sinnstiftenden Tätigkeit suchen
Wir sind die treibende Kraft im Rheinland für eine vielfältige und inklusive Gesellschaft. Wir fördern und gestalten ein Miteinander, das auf Gleichberechtigung, Toleranz und Humanität baut. Durch eine Tätigkeit beim LVR zeigen Sie Ihren Einsatz für eine vielfältige Gesellschaft.
* ... Sie Vielfalt als Chance sehen
Vielfalt in der Gesellschaft zu ermöglichen und zu verwirklichen, heißt für uns: jeden Menschen mit seinen individuellen Stärken wahrzunehmen und anzuerkennen und ihn bedürfnisorientiert zu unterstützen.
* ... Sie sich fachlich und persönlich weiterentwickeln wollen
Als Arbeitgeber sehen wir uns als Wegebereiter, Unterstützer und Möglichmacher für unsere Mitarbeitenden. Ihre individuelle Entwicklungsmöglichkeit und die Entfaltung Ihres Potenzials liegt uns dabei besonders am Herzen.
Wer wir sind
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund für WohnenPlusLeben erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.
Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.
Mehr Informationen über den LVR finden Sie unter www.lvr.de.
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Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Frau Zohra Gharzai
steht Ihnen als Recruiterin bei Rückfragen zum Bewerbungsprozess gerne zur Verfügung
* 0221 809-2892
Frau Regine Tintner
steht Ihnen als Leiterin der Abteilung 43.20 bei Rückfragen zum Aufgabengebiet gerne zur Verfügung
* 0221 809-4024
Das benötigen wir von Ihnen
* Anschreiben
* Lebenslauf
* Nachweise über den Studienabschluss
* ein aktuelles Arbeitszeugnis bzw. eine aktuelle dienstliche Beurteilung
Falls Sie Ihren Studienabschluss im Ausland erlangt haben, fügen Sie bitte auch eine Anerkennung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen bei.