Informationen zum Job Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen sucht eine / einen Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d) als Finanzermittlerin / Finanzermittler für das Referat 612 „Ermittlungen, Tarnmittel, Quellenverwaltung“ in der Abteilung 6 - Verfassungsschutz Ihre spannenden Aufgaben: Der Schwerpunkt des Sachgebietes „Finanzermittlungen“ im Referat 612 ist die offene und verdeckte Durchführung von Finanzermittlungen in allen vom Verfassungsschutz beobachteten Phänomenbereichen. Sie erkennen und analysieren die Finanzströme verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Sie erkennen Organisationsstrukturen und Personenverflechtungen aus den ermittelten Geldtransaktionen. Sie beraten und unterstützen andere Fachreferate bei der Erstellung erforderlicher Anträge sowie der Möglichkeiten und Grenzen von Finanzermittlungen. Sie informieren und beraten Zahlungsdienstleister zur Verbesserung des Schutzes der Kreditwirtschaft vor Missbrauch des legalen Geldkreislaufes durch verfassungsfeindliche Bestrebungen. Sie kooperieren mit Kreditinstituten, Wertpapierinstituten, Zahlungsdienstleistern, E-Geld-Instituten, Kryptowerte-Dienstleistern und Finanzunternehmen. Sie fertigen Ermittlungs- und Auswertungsberichte. Sie nehmen an Dienstbesprechungen, Tagungen, Projekten, Arbeitsgruppen und Bund-Länder-Arbeitsgruppen teil. Sie bringen mit: Sie sind Beamtin/Beamter mit der Befähigung zur Laufbahngruppe 2.1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes bis zur Besoldungsgruppe A 11 LBesO A NRW oder Sie sind vergleichbare/r Tarifbeschäftigte/r ab Entgeltgruppe (EG) 9b des Tarifvertrages der Länder (TV-L) und besitzen einen Abschluss als Verwaltungsfachwirtin/ Verwaltungsfachwirt bzw. des Angestelltenlehrgangs II oder Sie verfügen über ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium als Fachwirt/in für Finanzen oder Sie besitzen eine vergleichbare mehrjährige Berufserfahrung in der Laufbahngruppe 2.1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes in der öffentlichen Verwaltung. Sie haben eine Vorstellung vom Aufgabenfeld und der Bedeutung der Finanzermittlungen im sicherheitsbehördlichen Bereich, insbesondere vom Bereich der Terrorismusfinanzierung. Sie verfügen über ein hohes Interesse an politischen Entwicklungen im In- und Ausland, haben Interesse an gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen im Allgemeinen, verfolgen diese und verfügen dadurch über ein Basiswissen zu extremistischen Bestrebungen und ihren Ideologien. Sie arbeiten gern im Team und auch eigenverantwortlich und können sich auf neue Gegebenheiten und Herausforderungen einstellen. Sie verfügen über eine hohe Kooperationsbereitschaft. Sie verfügen über einen Führerschein der Klasse B (alte Klasse 3) und sind bereit, Dienstreisen auch mit Ihrem privaten PKW zu unternehmen. Wünschenswert: Sie verfügen über eine mehrjährige Berufserfahrung in einer Sicherheitsbehörde. Sie verfügen über eine dreijährige Berufserfahrung im Bereich Compliance und/oder FinTech, idealerweise im Bereich Bekämpfung der Finanzkriminalität in der Finanz- oder Versicherungsindustrie. Wir bieten Ihnen an: SICHERHEIT PERSPEKTIVE - Bei uns können Sie als Beamtin/Beamter der Laufbahngruppe 2.1 bis zur Besoldungsgruppe A 13 vorankommen. Als Tarifbeschäftigte/r werden Sie bei Vorliegen der fachlichen und persönlichen Qualifikationen in die EG 11 des Tarifvertrages der Länder (TV-L) eingruppiert. Was dies für Sie konkret bedeutet, können Sie, abhängig von Ihrer Erfahrung sowie zuzüglich einer Jahressonderzahlung bei 30 Tagen Urlaub, in der Entgelttabelle des TV-L einsehen. Die Einstellung erfolgt unbefristet. Zusätzlich wird bei fester Anstellung in der Verfassungsschutzabteilung eine stellenbezogene Sicherheitszulage gezahlt. VIELFALT ABWECHSLUNG - Sicherheit ist unser Thema - aber nicht nur In sieben Abteilungen kümmern wir uns um Themen, die jeden Menschen in NRW betreffen. JOB PRIVATLEBEN - Flexible Arbeitszeiten, moderne Teilzeitmodelle - wir versuchen alles, damit Sie Ihre anspruchsvolle Aufgabe und wertvolle Zeit für sich und Ihre Familie gut miteinander vereinbaren können. Damit Sie motiviert jede Aufgabe meistern, bieten wir Ihnen ein Betriebliches Gesundheitsmanagement und Unterstützungsleistungen durch einen Familienservice an. VEREINBARKEIT VON BERUF FAMILIE - Bei allen Fragestellungen zur Kinderbetreuung sowie Pflege von Angehörigen bieten wir zu Ihrer Unterstützung eine kostenlose Beratung durch ein professionelles, externes Serviceunternehmen an. KOLLEGIAL SINNHAFT - Wir suchen keine Einzelkämpfer. Wir suchen Teamplayer. Wir helfen uns gegenseitig und unterstützen uns dabei, das eine, große Ziel zu erreichen: Nordrhein-Westfalen für seine Menschen sicher und lebenswert zu gestalten. Sie sind neugierig geworden? Dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung sowie alle hier beigefügten Anlagen mit der Angabe „21-01.26.02.04-612-FE“ im Betreff bis zum 09.05.2025 per E-Mail an referat21-2im.nrw.de. Sie wollen mehr erfahren? Dann rufen Sie uns doch einfach an: Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Herr Kraft ( 0211-871-2474 ) aus unserer Personalabteilung, bei Fragen zur Stelle selbst Herr Schmidt ( 0211-871-2710 ) gerne zur Verfügung. Das ist uns noch wichtig: Uns liegt die berufliche Entwicklung von Frauen besonders am Herzen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen sowie Menschen mit einer Migrationsgeschichte. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Ungeachtet einer Teil- oder Vollzeitbeschäftigung muss - nach Erfordernis und nach Absprache - die Bereitschaft bestehen, auch nach den üblichen Bürozeiten (abends und an den Wochenenden) den Dienst auszuüben. Die Ausübung von Homeoffice ist begrenzt möglich. Für die Beschäftigung in der Abteilung 6 (Verfassungsschutz) erwarten wir, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzen und bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung (Ü3) gem. § 12 Sicherheitsüberprüfungsgesetz NRW zu unterziehen. Diese kann im Einzelfall mehrere Monate in Anspruch nehmen und ggf. Reisebeschränkungen in einzelne Staaten zur Folge haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen im Verfahren nicht berücksichtigen können. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen