Isselburg ist eine liebenswerte Stadt voller Lebensqualität im Westen Westfalens. Ihre Nähe
zum Niederrhein und zu den Niederlanden bietet ihren rund 11.000 Bürgerinnen und Bürgern vielfältige Erlebnis-, Erholungs- und Einkaufsmöglichkeiten sowie eine günstige Verkehrsanbindung.
Die Stadtverwaltung Isselburg versteht sich als Dienstleister für ihre Bürgerschaft und beschäftigt derzeit ca. 80 Mitarbeitende.
Die Stadt Isselburg besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer Technischen Beigeordneten / eines Technischen Beigeordneten (m/w/d). Der zu übertragende Geschäftsbereich (Fachbereich 3) umfasst derzeit die Fachbereiche Stadtplanung, Bauen und Umwelt mit aktuell ca. 33 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Der Geschäftsbereich umfasst derzeit:
Stadtplanung
Vermessung
Bauaufsicht und Denkmalschutz
Immobilien- und Gebäudemanagement
Tiefbau und Straßenbau
Umwelt- und Klimaschutz sowie Fördermanagement
Bauhof
Zentralkläranlage
Änderungen des Geschäftsbereiches bleiben vorbehalten.
Die Einstellung erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit als kommunale/r Wahlbeamtin / Wahlbeamter für die Dauer von 8 Jahren nach Besoldungsgruppe A 13 LBesG NRW. Darüber hinaus wird eine Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung NRW gewährt.
Zu Ihren wesentlichen Aufgaben gehören:
Leitung und Weiterentwicklung des Geschäftsbereiches
Strategische Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklung der Stadt Isselburg unter Einbeziehung der sozialpolitischen, wirtschaftlichen und demografischen Anforderungen
Motivierende, teamorientierte Führung der Mitarbeitenden des Geschäftsbereiches
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister, dem Verwaltungsvorstand, den politischen Gremien sowie den Beschäftigten der Stadtverwaltung
souveräne Repräsentation des Geschäftsbereichs innerhalb der Verwaltung, gegenüber politischen Gremien und nach außen
Steuerung der Planung und Durchführung von Bau- und Sanierungsprojekten
Steuerung und Integration von Klimaschutz- und Klimafolgeanpassungsprojekten
nachhaltige und wirtschaftliche Anpassung des Immobilien- sowie technischen Infrastrukturbestandes,
Unsere Anforderungen:
Sie sind eine überdurchschnittlich engagierte und entscheidungsfreudige Führungspersönlichkeit mit ausgeprägten Kommunikations- und Moderationsfähigkeiten sowie Überzeugungskraft, die in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Verwaltungsführung und den politischen Gremien die nachhaltige Entwicklung der Stadt Isselburg weiter voranbringt.
Bewerber/innen müssen die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit nach § 7 BeamtStG in Verbindung mit § 119 LBG NRW sowie die Voraussetzungen nach § 71 Abs. 3 GO NRW erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für das Amt nachweisen.
Sie verfügen daher über:
ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom oder Master) der Ingenieurswissenschaften der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Raumplanung, Städtebau oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit entsprechender praktischer Erfahrung, oder
ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (Bachelor oder vergleichbar) im technischen Bereich wie etwa Architektur, Bauingenieurwesen, Stadtplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung im technischen Bereich, oder
die Laufbahnbefähigung 2, zweites Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes mit Erfahrung im Baubereich einer öffentlichen Verwaltung, idealerweise im kommunalen Bereich oder
die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes mit mehrjähriger Führungserfahrung im Baubereich einer öffentlichen Verwaltung, idealerweise im kommunalen Bereich
Praxiskenntnisse zu komplexen Planungs- und Bauprozessen
Die Stadt Isselburg fördert die berufliche Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt der Stadt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt daher Bewerbungen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung und persönlicher Identität.
Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte oder diesen Gleichgestellte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.