Du suchst eine Herausforderung, bei der du strategisch mitgestaltest, Unternehmen weiterentwickelst und Freude daran hast, im direkten Austausch mit Unternehmerpersönlichkeiten tragfähige Beziehungen aufzubauen? M&A ist für dich mehr als nur Zahlen – du erkennst Chancen, denkst strategisch und möchtest echten Impact haben? Dann bist du bei uns genau richtig Diese spannenden Aufgaben erwarten dich Du steuerst eigenverantwortlich den gesamten M&A-Prozess: von der Identifikation und Evaluierung potenzieller Targets und Partner über die Due Diligence bis hin zu Verhandlungen, Abschluss und Post-Merger-Integration Die Entwicklung von Businessplänen, die Erstellung finanzieller Modelle und die Durchführung von Unternehmensbewertungen gehören zu deinen Aufgaben, um fundierte Entscheidungen zu ermöglichen Du gestaltest die Integration übernommener Unternehmen im In- und Ausland, inklusive der Steuerung der relevanten Schnittstellen innerhalb der Unternehmensgruppe In Verhandlungen übernimmst du eine zentrale Rolle, sorgst für ein professionelles Stakeholder-Management und stellst interne Freigaben sicher Gemeinsam mit dem Head of M&A entwickelst du die Strategie weiter und erschließt neue Potenziale Das bringst du mit Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in M&A, Corporate Finance, Private Equity oder Investment Banking Fundiertes Wissen in allen relevanten M&A-Bereichen wie Finanzen, Unternehmensstrategie und Bewertung Exzellente analytische und strategische Fähigkeiten kombiniert mit Moderationsgeschick, Kreativität und Innovationsfreude Verhandlungssichere Deutsch- und Englischkenntnisse sowie Bereitschaft zu gelegentlichen innereuropäischen Reisen Du bringst Neugier für technische Zusammenhänge mit und hast Freude daran, dich in unterschiedliche Branchen und Technologien einzuarbeiten Zu beachten ist, dass die MAIT-Gruppe keine unaufgefordert zugesandten Profile von Personaldienstleistern akzeptiert. Sollte es zur Berücksichtigung oder Einstellung von Kandidaten kommen, deren Profile unaufgefordert von Personaldienstleistern übersandt wurden und mit denen kein Vertragsverhältnis besteht, entsteht daraus kein Vergütungsanspruch.