Eine enge Verzahnung von praktischen und theoretischen Kenntnissen der Pädagogik bilden die Grundlage einer qualifizierten Arbeit im Berufsfeld. Dies bedeutet, dass im Zentrum des Unterrichts berufliche Aufgabenstellungen stehen, die fächerverbindend und - übergreifend behandelt werden. Zur Übernahme von Bildungs -, Betreuungs - und Erziehungsaufgaben in allen sozialpädagogischen Einrichtungen gilt es: Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenswelt zu verstehen und Beziehungen zu ihnen zu entwickeln Gruppenpädagogisch zu handeln und soziales Lernen zu fördern Entwicklungs- und Bildungsprozesse bei Heranwachsenden zu unterstüzen Professionell in sozialpädagogischen Einrichtungen zu arbeiten Weitere Informationen zu den Ausbildungsinhalten findest du hier. Dies sind die vollständigen Aufnahmevoraussetzungen : Mittlerer Schulabschluss (FOR) und einschlägige Berufsausbildung, z.B. Staatlich geprüfter Kinderpfleger (m/w/d); Staatlich geprüfter Sozialassistent (m/w), Staatlich geprüfter Sozialassistent Heilerziehung (m/w/d) oder Fachhochschulreife, z.B. durch: Abschluss der Fachoberschule (FOS 12) für das Sozial- und Gesundheitswesen Abschluss der Höheren Berufsfachschule für das Sozial- und Gesundheitswesen mit sozialpädagogischem Praktikum (6 Wo. in Vollzeitbeschäftigung) oder Abitur (Allg. Hochschulreife) mit sozialpädagogischem Praktikum (6 Wo. in Vollzeitbeschäftigung) oder Nicht einschlägige Berufsausbildung mit sozialpädagogischem Praktikum (6 Wo. in Vollzeitbeschäftigung) plus Erweitertes pol. Führungszeugnis nach § 30 BZRG (nicht älter als 3 Monate) Belehrung zum Infektionsschutzgesetz Erste-Hilfe-Kurs für Lehrkräfte und Erzieherinnen in Betreuungseinrichtungen. Weiterbildungsmöglichkeiten Besuch weiterer Fachschulen (Logopädie, Motopädie, Heilpädagogik) Studium an einer Fachhochschule (wenn FHR) Weitere Informationen zu der Ausbildung findest du hier.