Unser Angebot # 20.227_01 – Ihre Zukunfts-ChanceAssistenzärzte (m/w/i) Innere MedizinUnser Mandant ist ein Krankenhaus der gehobenen Regelversorgung östlich des Ruhrgebietes. Die Klinik für Innere Medizin mit den Behandlungsschwerpunkten Kardiologie und Gastroenterologie verfügt über etwa 100 Betten sowie eine moderne räumliche und apparative Ausstattung. Aufgrund kontinuierlich steigender Fallzahlen und des anstehenden weiteren Ausbaus der Klinik suchen wir hierfür zum nächstmöglichen Zeitpunkt Assistenzärzte (m/w/i) Innere Medizin.In der Position:Assistenzarzt (m/w/i) Innere Medizin● Durchlaufen sie einen festen Rotationsplan und lernen neben der Kardiologie und Gastroenterologie die Fachbereiche Hämatologie / Onkologie, Pneumologie, Diabetologie / Endokrinologie, Rheumatologie, Geriatrie, Nephrologie sowie die Anästhesie und Intensivmedizin kennen● Sichern Sie eine qualifizierte Erstdiagnostik, arbeiten eng mit den Spezialisten im Haus zusammen und gewährleisten mit Ihrem Überblick die bestmögliche Versorgung Ihrer Patienten● Wirken Sie an dem Ausbau und der Weiterentwicklung der Klinik für Innere Medizin mitSie verfügen über● Begeisterung für die Allgemeine Innere Medizin und ein hohes Maß an fachlichem Engagement● Eine aufgeschlossene Persönlichkeit, Team und Kommunikationsfähigkeit● Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und LeistungsbereitschaftUnser Mandant bietet Ihnen● Eine umfassende und qualifizierte Facharztausbildung im Rahmen eines strukturierten Weiterbildungsplanes● Volle Weiterbildungsermächtigung für die Facharztausbildung Innere Medizin sowie für etwaige sich anschließende Zusatzbezeichnungen● Zeitliche und finanzielle Förderung interner und externer Fortbildungen● Kollegiale und anregende Arbeitsatmosphäre in einem engagierten und motivierten Team● Möglichkeiten zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung in Teil und Vollzeit● Hilfe bei der Wohnungssuche und Kinderbetreuung, einschließlich Ferienbetreuung---------------------------------------------------------------------------------
Information (m/w/i)
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat am 10. Oktober 2017 (Az.: 1 BvR 2019/16) im Zusammenhang mit §§ 21, 22 Personenstandsgesetz (PStG) einen Entschluss zum dritten Geschlecht gefasst – mit großer Bedeutung auch für das Arbeitsrecht. Danach ist der Gesetzgeber aufgefordert, bis 31. Dezember 2018 das Personenstandsrecht zu ändern, um Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, eine passende Eintragungsmöglichkeit im Geburtenregister zu ermöglichen. Geschlechtseintrag, zum Beispiel >>divers oder inter<<. Wir haben daher im September 2018 unsere Anzeigen geändert auf:
m (männlich) w (weiblich) i (inter).
Wolfgang Mueller-Nixdorf (Datenschutzbeauftragter).