Die Fraunhofer-Gesellschaft betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungseinrichtungen und ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung. Rund 32 000 Mitarbeitende erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von 3,4 Milliarden Euro.
Unsere Abteilung »Arbeits- und Versorgungsrecht« im Direktorat Personalmanagement versteht sich als Dienstleisterin und Beraterin für alle Institute, Einrichtungen sowie die Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft. Das Sachgebiet Arbeitsrecht bearbeitet und klärt Grundsatz- und Einzelfragen des Arbeits-, Tarif- und Betriebsverfassungsrechts mit dem Ziel, die spannenden Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft für die Fraunhofer-Gesellschaft erfolgreich zu meistern.
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