Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Selbstverwaltungsorgan der in den Landgerichtsbezirken Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Hanau, Limburg und Wiesbaden zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Syndikusrechtanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte sowie der Berufsausübungsgesellschaften. Sie ist die an Mitgliedern zweitgrößte Rechtsanwaltskammer in Deutschland
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