Beim Bauordnungsamt eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter für die Untere Bauaufsicht (m/w/d) in ein unbefristetes Arbeitszeitverhältnis in Vollzeit. Das sind Ihre Aufgaben: • Ihnen obliegt die allgemeine Kontrolle der Werbeanlagen und anderen baulichen Anlagen mit Fotodokumentation und Berichterstellung. • Das bringen Sie mit: • Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder haben die Prüfung zum Verwaltungslehrgang I erfolgreich abgeschlossen oder Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich mit Berufserfahrung im öffentlichen Dienst. • Sie sind sicher im Umgang mit den MS Office Programmen, Kenntnisse im ab-data Abrechnungsprogramm sind von Vorteil. • Sie sind bereit zur Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen. • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B und sind bereit ihr Kraftfahrzeug für Dienstfahrten zu nutzen. Wir bieten ein gutes Arbeitsklima und geregelte Arbeitszeiten. • Die Kreisstadt Neunkirchen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als zertifizierte „Familiengerechte Kommune“. • Es besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am Jobradleasing und Jobticket. • Die Kreisstadt Neunkirchen verfügt über eine Dienstvereinbarung zum alternierenden Homeoffice. • Wir vergüten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, in der EG 7 TVöD/VKA. • Wir bieten die Sicherheit des öffentlichen Dienstes, die Standortsicherheit ist gewährleistet. • Unseren Beschäftigten bieten wir Sozialleistungen wie z.B. eine Versicherung in der Zusatzversorgungskasse des Saarlandes zum Erwerb eines Zusatzrentenanspruchs und vermögenswirksame Leistungen. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind uns willkommen und werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist uns wichtig, daher streben wir in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind eine Erhöhung des Frauenanteils an. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Bitte bewerben Sie sich hier direkt online bis zum 09.