Die Verbeamtung erfolgt bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen und der vollständigen Erfüllung des Qualifikationsprofils im Eingangsamt (A13 BBesO). Die Stelle kann alternativ auch mit Tarifbeschäftigten (TVöD) besetzt werden.
Das BfR erstellt unabhängig auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Lebensmittel-, Futtermittel- und Chemikaliensicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland. In diesen Bereichen berät es die Bundesregierung sowie andere Institutionen und Interessengruppen. Damit leistet das BfR einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Menschen.
Die Tätigkeit findet in der Fachgruppe „Chemikalienexposition und Transport gefährlicher Güter“ statt. Weitere Informationen zum Aufgabengebiet der Fachgruppe finden Sie hier auf unserer Homepage.
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