An der Philosophischen Fakultät ist zum 01.10.2025 – vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen – die
W2-Professur für Historische Sprachwissenschaft des Deutschen
zu besetzen. Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber (m/w/d) soll das Fach Historische Sprachwissenschaft des Deutschen in Forschung und Lehre in seiner ganzen Breite vertreten. Verlangt wird mindestens ein Schwerpunkt in den systembezogenen Kernbereichen der historischen Linguistik (z. B. Grammatik, Lexik, Semantik). Erwünscht ist eine Expertise in der empirischen, insbesondere der korpusbasierten Erforschung des Deutschen. Die gesuchte Person (m/w/d) erbringt Lehre im Umfang von 8 SWS, die nach Maßgabe der geltenden Studien- und Prüfungsordnung in die am Institut für Germanistik angesiedelten Studiengänge (BA, MA, Lehramt) eingebracht werden, wobei die Lehrkräftebildung eine zentrale Rolle spielt. Engagement in diesem Bereich und in der Vermittlung sprachhistorischer Themen für schulische Kontexte ist erwünscht. Zudem wird von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber (m/w/d) erwartet, dass sie/er ihre/seine Forschungsexpertise in die Arbeit an der Interdisziplinären Fakultät der Universität Rostock (INF) bzw. in deren Departments einbringt. Erwünscht ist zudem Anschlussfähigkeit an die digital ausgerichteten Forschungsaktivitäten des Instituts, die Beteiligung am Zentrum für regionale Geschichte und Kultur Mecklenburgs sowie das Interesse an der Kooperation mit den linguistisch und historisch ausgerichteten Arbeitsbereichen der Philosophischen Fakultät. Auskünfte erteilt:
Frau Prof. Dr. Hanna Fischer, Vorsitzende der Berufungskommission
E-Mail: **** Die Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich gemäß § 58 Abs. 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V): abgeschlossenes Hochschulstudium, Promotion, Erfahrung in der Lehre, Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen, die in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht worden sind. Die Professur wird gemäß § 61 LHG M-V im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit besetzt, ggf. auch im Beamtenverhältnis auf Zeit für 5 Jahre besetzt. Es besteht die Möglichkeit, die Professur im Angestelltenverhältnis zu besetzen. Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation und akademischen Selbstverwaltung finden Berücksichtigung. Zu diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die Vorstellungen zur künftigen Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen darzulegen und die Erfahrungen im wissenschaftlichen Management zu beschreiben. Aktives Engagement und Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln werden erwartet. Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien. Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung richtet sich daher an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht (*geschlechtsneutral). Schwerbehinderte Bewerber:innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt. Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs als tabellarischen Lebenslauf, Schriftenverzeichnis, Aufstellung der Lehrtätigkeit, ggf. Nachweis über hochschuldidaktische Zusatzqualifikationen, Aufstellung der Drittmitteleinwerbung, Beschreibung künftiger Forschungsvorhaben [max. 2 Seiten], Zeugnisse) sind bis 21.07.2024 zu richten an die Universität Rostock, Dekan der Philosophischen Fakultät, August-Bebel-Str. 28, 18055 Rostock, vorzugsweise per E-Mail an (bitte alle Unterlagen in einer PDF-Datei). Wir weisen Sie aber darauf hin, dass die Übersendung Ihrer E-Mail an uns unverschlüsselt erfolgt. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher werden die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten entsprechend den einschlägigen Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt. Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.