Ihre Aufgaben
1. Sie unterstützen die Fachkräfte im oben genannten Aufgabenbereich. Dabei wirken Sie zum Beispiel bei der Erstellung von Organisationsverfügungen und Geschäftsanweisungen mit. Hierbei holen Sie erforderliche Informationen ein, terminieren und organisieren gegebenenfalls erforderliche Arbeitskreise und bereiten die jeweiligen Gesprächsergebnisse auf.
2. Sie überwachen Wiedervorlagen und Gültigkeitszeiträume von Geschäftsanweisungen und Organisationsverfügungen. Des Weiteren erstellen Sie die elektronischen Vorlagen für Gleichstellungsbeauftragte und Gremien und veröffentlichen im Anschluss die abschließenden Ergebnisse.
3. Sie sind verantwortlich für die Verwaltung des Schriftverkehrs mit Gleichstellungsbeauftragten und Gremien und wirken bei der Erstellung von Antwortschreiben für die Geschäftsführung mit.
4. Hierbei sind zum Teil rechtliche Recherchen (BGleichG, BPersVG oder SGB IX) erforderlich. Entscheidungsvorschläge (zum Beispiel bei Kostenübernahme von Schulungsmaßnahmen für Personalratsmitglieder) können von Ihnen erarbeitet werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung die Antwortschreiben fristgerecht an Gleichstellungsbeauftragte oder Gremien zuzuleiten. Außerdem obliegt Ihnen die gesamte Verwaltung der elektronischen Vorlagen für Gleichstellungsbeauftragte und Gremien.
Unsere Anforderungen
Beamtinnen und Beamte: Sie besitzen die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes.
Sie können eine Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten beziehungsweise die erfolgreiche Teilnahme am Angestelltenlehrgang I / I. Verwaltungslehrgang oder eine vergleichbare dreijährige Berufsausbildung (Sozialversicherungsfachangestellte, Justizfachangestellte, Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement kommunal öffentlicher Dienst NRW) nachweisen.
Sie können sich auch bewerben, wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung als Bürokauffrau/-mann, Industriekauffrau/-mann, Fachangestellte*r für Arbeitsmarktdienstleistungen, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte*r, Kauffrau/-mann für Büromanagement oder Bürokommunikation nachweisen können.
In diesem Fall bringen Sie die Bereitschaft mit, den Basislehrgang an dem Studieninstitut Ruhr, Königswall 25-27; Dortmund, baldmöglichst zu absolvieren.
Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TVöD steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Lehrgang binnen eines Jahres nach Beginn des Einsatzes erfolgreich absolviert wird. Nach dem erfolgreich abgeschlossenen Basislehrgang ist die Teilnahme an dem Aufbaulehrgang (ehemals Verwaltungslehrgang I) wünschenswert.
Ein Wechsel auf andere Arbeitsplätze bei der Stadt Bochum außerhalb des Jobcenters ist innerhalb der ersten drei Jahre Ihrer Beschäftigung nicht möglich.
Eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift setzen wir voraus; ebenso eine hohe Flexibilität und Belastbarkeit, eine strukturierte und selbstständige Arbeitsorganisation sowie lösungs- und serviceorientiertes Handeln.
Sie haben erweiterte Kenntnisse in Büroorganisation sowie fundierte Kenntnisse in der Anwendung von verschiedenen MS-Office-Programmen (zum Beispiel Word, Excel, Outlook, PowerPoint).
Wünschenswert sind Kenntnisse in der Aufbau- und Ablaufstruktur einer gemeinsamen Einrichtung sowie Grundkenntnisse im SGB II und BGleiG, BPersVG und SGB IX.