Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald ist ein Hotspot der biologischen Artenvielfalt. Nicht nur Wildkatze, Schwarzspecht oder Schwarzstorch haben hier ihren Rückzugsort, sondern auch viele weitere kleine und große Pflanzen und Tiere. Alte Buchenwälder voll lebendigem Totholz, herausragende Felsenlandschaften, bizarre Rosselhalden, mystische Moore und leuchtende Arnikawiesen machen den Nationalpark so einzigartig.
Nationalparke sind Schutzgebiete, in denen Natur Natur sein darf. Im Rahmen dieses hohen Naturschutzzwecks erfüllen Nationalparks noch weitere Aufgaben.
Wir brauchen mehr Urwälder für die Natur, die Menschen, das Klima und unsere Zukunft. Denn Natur schützt Klima und Klima schützt Natur. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Nationalparkamt Hunsrück-Hochwald in Birkenfeld die Stelle
unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Planung, Koordinierung, Steuerung, Ausgleich und Erfolgskontrolle der Arbeiten innerhalb der Abteilung.
Beratung und Unterstützung der Fachabteilungen im Nationalparkamt.
Personalwesen, Aus- und Fortbildung, Personalentwicklung,
Freiwilliges Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Praktika.
Organisation, Geschäftsprozessmanagement, Projektmanagement, Qualitätsmanagement,
IT-Service, IT-Entwicklung, E-Akte, Fach-IT (GIS, Datenbanken); ein überdurchschnittlich engagiertes und junges Team.
ein Arbeitsumfeld in einem einzigartigen Naturraum mit hervorragenden naturnahen Freizeitmöglichkeiten und bezahlbarem Wohnraum.
Wir schreiben Familienfreundlichkeit groß - das bescheinigt auch das Zertifikat „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ - und bieten deshalb u. a. flexible Arbeitszeiten.
Gleichstellung
Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Im Rahmen der Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes sind wir bei unterrepräsentierten Stellen besonders an der Bewerbung von Frauen interessiert. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz berücksichtigt. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Mögliche Teilzeit
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet, jedoch muss sichergestellt werden, dass die Stelle im vollen Umfang besetzt wird.
Weiter-/Fortbildung
Fachlicher Austausch und gute Zusammenarbeit unter Kolleginnen und Kollegen sprechen für unser gutes Betriebsklima
Gute Anwenderkenntnisse der MS-Office Standardsoftware.
Führerschein der Klasse B.
Kenntnisse in den einschlägigen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften des Landes zu den Aufgabenbereichen der Abteilung (u. a. Organisation der Landesverwaltung, Verwaltungsvorschriften zum Haushaltsrecht, Auftrags- und Beschaffungswesen, tarifrechtliche Grundlagen, etc.)
Dienstort, KFZ:
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren sowie allgemeinen Fragen richten Sie bitte an Herr Dengler, Telefon 06321/6799-136 oder für personelle Fragen an Frau Edith Schwarz-Finkele, Telefon 06321/6799-213.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Das Land Rheinland-Pfalz fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion, Weltanschauung oder sexuellen Identität.
Entsprechend den Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes ist das Nationalparkamt besonders an der Bewerbung von Frauen interessiert.
Die Stelle kann grundsätzlich in Voll- oder Teilzeit besetzt werden. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt, sofern diese für die Stelle relevant sind.