Im Finanzamt Düsseldorf-Süd ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle (m/w/d) im Bereich Büroservice zu besetzen.
Tätigkeitsprofil
Die ausgeschriebene Stelle umfasst folgende Aufgabenbereiche als wesentliche Schwerpunkte:
* Post- und Botendienst:
o Leerung des Hausbriefkastens und der damit verbundenen Bewegung größerer Mengen an Eingangspost (Gewicht bis zu 20kg möglich)
o Bearbeitung der Eingangspost der Dienststelle (Öffnen, Sichten, Zuordnungen und Weiterleiten der Poststücke entsprechend der Zuständigkeiten)
o Zuordnen von eingehenden Telefaxen und E-Mails
o Fertigstellung der Ausgangspost für Botendienste und Postdienstleister
o Abholung von Paketsendungen in externen Paketshops
o elektronische Verarbeitung der Eingangspost
o Scannen der Eingangspost, sowie Nachbearbeitung der hieraus elektronisch erzeugten Daten
* Pfortendienst:
o Besetzung der Pforte während der allgemeinen Öffnungszeiten
o Einlasskontrolle und Regelung des Besucherverkehrs
o Bedienung des Online-Terminvereinbarungstools
o Erteilung von Auskünften und Ausgabe von Vordrucken
o Warenannahmen
* Materialverwaltung:
o Unterstützung bei der Materialverwaltung
o Ausgabe von Material während der Materialausgabe und bei Bedarf
o Auffüllen der Materiallager im Dienstgebäude
* Altaktenverwaltung:
o Unterstützung der Altaktenverwaltung bei Aussonderungs- und Umzugsaktionen
o Vertretung der Altaktenverwaltung im Bedarfsfall
* Registratur:
o Vertretung der Registratur im Bedarfsfall
* Sonstige Tätigkeiten:
o Unterstützung der Geschäftsstelle und der Hausmeister bei der Durchführung von Umzügen, der Einrichtung von Büros oder bei sonstigen Transporten im Dienstgebäude
o Mithilfe bei der Annahme und Einlagerung von Hardware und Möbellieferungen
o Transport- und/oder Botenfahrten
o Ablage- und Sortierarbeiten auf Zuweisung
o Sonstige Tätigkeiten auf Zuweisung
Eine Einarbeitung in die vielfältigen Arbeitsbereiche wird selbstverständlich gewährleistet.
Anforderungsprofil
Sie sollten folgende allgemeine Anforderungen uneingeschränkt erfüllen:
* nach Möglichkeit eine abgeschlossene Berufsausbildung
* Kommunikationsfähigkeit
* wegen der Tätigkeit im Pförtnerbereich sind zudem fließende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich
* Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft gegenüber Bürger*innen und Kolleg*innen
* ausgeprägte Dienstleistungsbereitschaft
* Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
* Motivation und Lernbereitschaft
* schnelle Auffassungsgabe
* Flexibilität im spontanen Wechsel zwischen den verschiedenen Arbeitsbereichen
* PC-Grundkenntnisse (Microsoft Office-Produkte)
Besonders wichtig:
Weitere Voraussetzung ist eine körperliche Belastbarkeit für regelmäßig anfallende Tätigkeiten, die trotz vorhandener Hilfsmittel nur eigenständig ausgeführt werden können. Dazu gehören beispielsweise kurzzeitiges Heben und Tragen von Gegenständen und Akten bis zu 20kg, Treppen- und Leitersteigen in der Höhe, Arbeiten über Kopf, Knien, Bücken und ein hinreichendes Seh- und Hörvermögen.
Die Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden und 50 Minuten und kann im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit abgeleistet werden. Der tägliche Arbeitsbeginn sollte jedoch grundsätzlich bis 6:30 Uhr erfolgen.
Der Arbeitszeitrahmen ist grundsätzlich von Montag bis Freitag zwischen 06:00 und 19:00 Uhr.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Hermens unter der Telefonnummer 0211 / 7798 – 3078 gerne zur Verfügung.
Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 21.04.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:
Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei:
* tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
* Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen
* Arbeitszeugnisse
* Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen
* Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen
Bewerbungen per Post oder E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt Düsseldorf-Süd ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Düsseldorf-Süd
Moskauer Str. 19, 40227 Düsseldorf
Tel.: 0211/7798-0
E-Mail: Service@FA-5106.fin-nrw.de
Die behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Düsseldorf-Süd erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragte des Finanzamts Düsseldorf-Süd
c/o Finanzamt Düsseldorf-Süd
Moskauer Str. 19, 40227 Düsseldorf
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA106@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Düsseldorf-Süd (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte.
Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
* Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO
* Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO
* Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO
* Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO
* Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO
* Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter .