Der Landkreis Rosenheim sucht für das Sachgebiet 23, Gruppe 238 „Kommunale Jugendarbeit“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeiterin bzw. einen Sachbearbeiter (m/w/d) für den ordnungsrechtlichen Jugendschutz Es handelt sich um Teilzeitstelle im Umfang von 50 % der tariflichen Arbeitszeit (19,5 Wochenstunden). Es handelt sich um eine befristete Stelle (Krankheitsvertretung) mit Aussicht auf Verlängerung. Das Kreisjugendamt Rosenheim fördert mit seinen rund 160 Mitarbeitenden das gesunde Aufwachsen von Menschen und unterstützt Eltern durch bedarfsgerechte Hilfen und Leistungen bei ihren Erziehungsaufgaben. Bei dieser Stelle erwartet Sie eine spannende, sinnstiftende Tätigkeit mit Gestaltungsspielraum und einer wichtigen Rolle im Jugendschutz, um ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen. Sie sind dem Team der Kommunalen Jugendarbeit zugeordnet und arbeiten eng verzahnt mit dem präventiven Jugendschutz zusammen. Anforderungsprofil: • Laufbahnbefähigung der zweiten Qualifikationsebene der Fachlauf-bahn Verwaltung und Finanzen (Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt (m/w/d)) oder Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte bzw. als Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) oder erfolgreich ab-gelegter Beschäftigtenlehrgang I (Verwaltungsfachkraft) • Beratungskompetenz, Toleranz und Offenheit im Umgang mit den Akteuren im Jugendschutz • Freude an strukturierter, fokussierter und konzeptioneller Arbeit • Kenntnisse des Jugendschutzgesetzes und der entsprechenden Ausführungsanweisungen wünschenswert • Grundkenntnisse des Gaststättengesetzes und der Versammlungsstättenverordnung wünschenswert • Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit sowie fundierte EDV-Kenntnisse • Belastbarkeit und Zuverlässigkeit mit der Bereitschaft zu Abend- und Wochenendarbeit • Selbstständige Arbeitsweise und ausgeprägte Team-, Konflikt- und Durchsetzungsfähigkeit Aufgabenbereich: • Prüfung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes von Gewerbetreibenden und Vereinen • Erkennen und Ahnden von Verstößen gegen die gesetzlichen Regelungen oder besonderen Auflagen • Organisieren und Durchführen von Jugendschutzkontrollen, etc. in Kooperation mit der Polizei • Bearbeitung von Gastro- und Veranstaltungskonzessionen unter Berücksichtigung des Schutzbedürfnisses von Kindern und Jugendlichen • Fachberatung, Information und Aufklärung zu Fragen des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes • Beobachtung, Bewertung und Analyse von kinder- und jugendschutzrelevanten Entwicklungen (z.B. Automatensupermärkte) • Mitwirkung und ggf. Moderation in und von fachlich orientierten Gremien • Erstellung von Informationsmaterialien und Öffentlichkeitsarbeit Wir bieten Ihnen: • Ein interessantes und abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld im öffentlichen Dienst • Ein leistungsgerechtes Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) bzw. den beamtenrechtlichen Vorschriften mit allen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen • Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA; die Stelle ist für Beamtinnen und Beamte (m/w/d) der zweiten Qualifikationsebene zugeordnet - bitte informieren Sie sich über die Verdienstmöglichkeiten, z.B. unter www.oeffentlicher-dienst.info. • Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten (Inhouse und extern) • Fahrtkostenzuschuss bei ÖPNV Nutzung • Die Möglichkeit des Leasings von Fahrrädern gemäß Tarifvertrag Fahrradleasing • Flexible Arbeitszeiten - die Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung und gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie • Die Möglichkeit von Arbeiten im Homeoffice • Die Möglichkeit der Nutzung von Dienstfahrzeugen • Betriebliche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung • Schwerbehinderte Bewerberinnen und schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte nutzen Sie unser Online-Bewerbungsportal, um sich zu bewerben: Website → Karriere → Stellenangebote bis spätestens 16.02.2025. Auskünfte zum Arbeitsgebiet erteilt Frau Stelzmann (Tel. 08031 392 - 2300), für personalrechtliche Fragen steht Herr Hofherr (Tel. 08031 392-1115) zur Verfügung. Landratsamt Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 · 83022 Rosenheim Tel. 08031 392-01 · Fax 08031 392-9001 www.landkreis-rosenheim.de