Soziale Arbeit in der Jugend-, Familien- und Sozialhilfe (B. A.) (m/w/d), Studienbeginn 1. Oktober 2025 Dualer Studiengang in Zusammenarbeit mit der DHBW Villingen-Schwenningen Vorpraktikum: 1. September 2025 - 30. September 2025 Bewerbungsschluss: 1. Oktober 2024 Inhalte des dualen Studiums: Zwei in eins: Hochschulstudium und Praxis in einem Studiengang Fachbereich Jugend-, Familien- und Sozialhilfe: Praktische Ausbildung im Jugendamt des Landratsamtes Studentinnen und Studenten im Studiengang Soziale Arbeit lernen, Menschen bei der Gestaltung ihres Lebens und der Bewältigung von Problemen und Krisensituationen zu helfen. Im Jugendamt wird grundsätzlich mit Jugendlichen und Familien gearbeitet. Auch eine Begleitung zu öffentlichen Ämtern ist möglich. Voraussetzungen: Abitur oder Fachhochschulreife (bei Fachhochschulreife muss ein Eignungstest an der Hochschule zur Studierfähigkeit bestanden werden) Verantwortungsbewusstsein und Engagement Rasche Auffassungsgabe Soziale Ader Gliederung des dualen Studiums: Ausbildungsdauer: 3 Jahre Vorpraktikum: 1. - 30. September Beginn: 1. Oktober Die praktischen und theoretischen Ausbildungsabschnitte finden im 3-monatigen Wechsel statt. Jeweils ein Quartal an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen wechselt sich ab mit einem Quartal Praxisausbildung im Landratsamt. Ein Fremdpraktikum erfolgt in einem anderen Praxisfeld nach Wahl. Im letzten Semester ist eine Bachelorarbeit zu erstellen. Die monatliche Bruttovergütung während des Studiums richtet sich nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Das Landratsamt Bodenseekreis nimmt die berufliche Integration nach dem SGB IX ernst. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.