Überprüfung der Bauvorlagen, bautechnischen Nachweise,
Bescheinigungen und Mitteilungen im Rahmen der Bauüberwachung
Wahrnehmung von Bauzustandsbesichtigungen
Umsetzung von Zwangsmaßnahmen und
Ordnungswidrigkeitenverfahren, sowie Anordnungen zur
Gefahrenabwehr
Überprüfung aller baulichen Anlagen und Einrichtungen
hinsichtlich ihres baurechtskonformen Zustands
Feststellung von Mängeln aufgrund von Beschwerden, Anzeigen
und eigenen Wahrnehmungen
Bauverbote verhängen und Weisungen gegenüber den am Bau
Beteiligten