Ihre Aufgaben
1. Sie sind Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger und arbeiten mit der Polizei und anderen Ordnungspartnerinnen / Ordnungspartnern zusammen.
2. Sie führen Streifengänge und Präsenzdienste in allen Stadtbezirken durch. Sie stellen ordnungswidrige Zustände fest und kontrollieren, ob die Regelungen der Bochumer Sicherheitsverordnung, des Landeshundegesetzes NRW und anderer Vorschriften eingehalten werden.
3. Bei Verstößen erheben Sie Verwarnungsgelder, erstatten Bußgeldanzeigen oder treffen ordnungsbehördliche Anordnungen, die auch im Wege des Sofortvollzugs und mit dem unmittelbaren Zwang durchgesetzt werden können.
4. Sie nehmen an besonderen Diensten, zum Beispiel an Großveranstaltungen wie Bochum Total, Heimspielen des VfL Bochum, sonstigen Veranstaltungen im Vonovia Ruhrstadion, Karnevalsumzügen teil oder sind an Silvester im Einsatz. Zu Ihren Feststellungen schreiben Sie Berichte und erstellen Statistiken.
Unsere Anforderungen
5. Bei Beamtinnen und Beamten wird die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des nichttechnischen Dienstes/Verwaltungsdienstes (ehemals mittlerer Dienst) vorausgesetzt.
6. Tarifbeschäftigte: Sie müssen bevorzugt über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten / Sozialversicherungsfachangestellten / Justizfachangestellten oder über einen erfolgreich abgeschlossenen Verwaltungslehrgang I / A I verfügen. Sie können sich auch bewerben, wenn Sie bereits Berufserfahrung im Kommunalen Ordnungsdienst haben und zudem über eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit verfügen. In diesem Fall erhalten Sie zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag und können in diesem Zeitraum den Basislehrgang des Verwaltungslehrgang I und einen zertifizierten Lehrgang für kommunale Ordnungsdienstkräfte absolvieren. Eine unbefristete Übernahme wird bei erfolgreichem Absolvieren in Aussicht gestellt.
7. Sie verfügen über Kenntnisse im allgemeinen Ordnungs- und Verwaltungsrecht, zum Beispiel Ordnungsbehördengesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsvollstreckungsgesetz. Eine mehrjährige Berufserfahrung mit ordnungsbehördlichem Bezug ist von Vorteil.
8. Sie sind kund*innenorientiert, besitzen Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit, sich deeskalierend zu verhalten. Zudem treten Sie sicher auf und verfügen über Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick.
9. Sie sind teamfähig, arbeiten aber auch eigenverantwortlich und selbstständig. Zudem verfügen Sie über ausreichende PC-Kenntnisse und eine gute schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit.
10. Sie sind im Besitz eines gültigen PKW-Führerschein. Darüber hinaus sind Sie bereit, den privaten PKW zu dienstlichen Zwecken einzusetzen und während der Aufgabenwahrnehmung Dienstkleidung zu tragen, die Ihnen von der Dienststelle gestellt wird.
11. Sie sind belastbar und flexibel in Ihren Einsatzzeiten. Im Kommunalen Ordnungsdienst erfolgen die Einsätze derzeit wöchentlich wechselnd in einem Früh- und einem Spätdienst, verteilt auf den Zeitraum von 6 bis 22 Uhr an allen Wochentagen, an den Wochenenden und Feiertagen auch darüber hinaus (zum Beispiel bei Kontrollen von Hotspots, Veranstaltungen et cetera).