Die Zollverwaltung sucht zur Verstärkung ihrer Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) der Generalzolldirektion (GZD) in Köln Einsatzbeamtinnen und Einsatzbeamte (w/m/d) in den Besoldungsgruppen A 7 / A 9m+Z des mittleren Dienstes und den Besoldungsgruppen A 9g / A 11 des gehobenen Dienstes.
Tätigkeit:
Die Einsatzbeamtinnen und -beamten der ZUZ sind speziell dafür ausgebildet und ausgestattet, in Einsatzlagen, in denen eine Gefahr für Leib und Leben besteht, operative Maßnahmen (Zugriffe, Sicherungs- und Schutzmaßnahmen) zu übernehmen und den Schutz der Zollbeschäftigten bundesweit zu gewährleisten. Die ZUZ gliedert sich in zwei Bereiche, die ZUZ-Einsatzgruppe Zugriff und die ZUZ-Operative Technik (OT). Auf dem neuesten Fortbildungs- und technischen Stand unterstützen und begleiten sich die beiden Bereiche bei ihren Einsätzen oder bewältigen eigenständig Einsatzlagen.
Nach einer erfolgreichen Einführungsfortbildung erhalten Sie zahlreiche Möglichkeiten, sich weiter zu spezialisieren. So können Sie u.a. Fahrsicherheitstrainer/-in, Einsatztrainer/-in Spezialeinheit für Sport und Schießen oder Einsatzsanitäter/-in werden.
Dienstorte:
Generalzolldirektion, Direktion VIII (Zollkriminalamt Köln Dellbrück)
Zwingende Voraussetzungen für eine Verwendung bei der ZUZ:
- Sie haben die Laufbahnbefähigung für den mittleren bzw. gehobenen nichttechnischen oder technischen Verwaltungsdienst.
- Sie sind bereits Beamtin/Beamter, maximal der Besoldungsgruppe A 9m Bundesbesoldungsordnung im mittleren Verwaltungsdienst bzw. der Besoldungsgruppe A 11 Bundesbesoldungsordnung im gehobenen Verwaltungsdienst.
- Ihr Alter überschreitet die Höchstgrenze von 35 Jahren für die Einsatzgruppe Zugriff bzw. 40 Jahren für die Einsatzgruppe Operative Technik zum Stichtag 31. August des Auswahljahres nicht.
- Sie besitzen, nach Feststellung des von der Zollverwaltung beauftragten Betriebsärztlichen Dienstes (BAD), die gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Verwendung.
- Sie besitzen bereits eine aktuelle erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ2) gemäß § 9 SÜG bzw. sind bereit zu deren unmittelbaren Durchführung.
- Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder B.
- Sie erklären sich bereit, Ihren Wohnsitz im Einzugsbereich des Dienstortes zu nehmen.
- Sie haben erfolgreich am ZUZ-Auswahlverfahren und an einem darauffolgenden Verwendungsfeststellungsverfahren teilgenommen
- Die nachstehenden allgemeinen Voraussetzungen für den Zollfahndungsdienst liegen bei Ihnen vor.
Allgemeine Voraussetzungen für den Zollfahndungsdienst:
- Bereitschaft zu häufigen, auch mehrtätigen - sowie kurzfristig angesetzten - Dienstreisen im gesamten Bundesgebiet sowie im Ausland
- Bereitschaft zu Mehrarbeit bzw. Bereitschaft zur Aufgabenerfüllung auch außerhalb der regulären Dienstzeiten
- Uneingeschränkte Außendiensttauglichkeit
- Waffenträgereigenschaft oder die Bereitschaft zum Erwerb der Waffenträgereigenschaft
- Bereitschaft zum Führen eines Dienst-Kfz und zur Teilnahme an fachspezifischen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
Hinweise:
Die Bewerberauslese erfolgt anhand eines festgeschriebenen Auswahlverfahrens (vgl. hierzu Merkblatt „Auswahlverfahren der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) - Einsatzgruppe Zugriff und Einsatzgruppe Operative Technik“).
Ausgenommen sind davon Bewerber/-innen, die das gesamte Auswahlverfahren innerhalb der letzten 2 Jahre erfolgreich durchlaufen haben.
Nach erfolgreichem Abschluss des Auswahlverfahrens beginnt ein Verwendungsfeststellungsverfahren, das die gesamte Qualifizierende Fortbildung umfasst. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Qualifizierenden Fortbildung ist eine endgültige Verwendung als Einsatzbeamtin / Einsatzbeamter der ZUZ möglich.
Von der Teilnahme am Verwendungsfeststellungsverfahren sind Bewerberinnen und Bewerber ausgenommen, die aktuell in einer vergleichbaren Spezialeinheit eingesetzt sind. Dies wird im Einzelfall geprüft. Die notwendigen taktischen und sportlichen Fähigkeiten dieser Bewerberinnen und Bewerber sind innerhalb der Probezeit nachzuweisen.
Bei der Verwendung in der ZUZ wird eine Polizeizulage und eine Erschwerniszulage gezahlt.
Bewerbungsfrist:
Alle Bewerbungen, die bis zum 31.08. eines Auswahljahres eingehen, werden für das laufende Auswahlverfahren berücksichtigt. Spätere Bewerbungen werden für das nächste Auswahlverfahren vorgemerkt.