Die Zollverwaltung sucht zur Verstärkung ihrer Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) der Generalzolldirektion (GZD) in Köln Einsatzbeamtinnen und Einsatzbeamte (w/m/d) in den Besoldungsgruppen A 7 / A 9m+Z des mittleren Dienstes und den Besoldungsgruppen A 9g / A 11 des gehobenen Dienstes.
Tätigkeit:
Die Einsatzbeamtinnen und -beamten der ZUZ sind speziell dafür ausgebildet und ausgestattet, in Einsatzlagen, in denen eine Gefahr für Leib und Leben besteht, operative Maßnahmen (Zugriffe, Sicherungs- und Schutzmaßnahmen) zu übernehmen und den Schutz der Zollbeschäftigten bundesweit zu gewährleisten. Die ZUZ gliedert sich in zwei Bereiche, die ZUZ-Einsatzgruppe Zugriff und die ZUZ-Operative Technik (OT). Auf dem neuesten Fortbildungs- und technischen Stand unterstützen und begleiten sich die beiden Bereiche bei ihren Einsätzen oder bewältigen eigenständig Einsatzlagen.
Nach einer erfolgreichen Einführungsfortbildung erhalten Sie zahlreiche Möglichkeiten, sich weiter zu spezialisieren. So können Sie u.a. Fahrsicherheitstrainer/-in, Einsatztrainer/-in Spezialeinheit für Sport und Schießen oder Einsatzsanitäter/-in werden.
Dienstorte:
Generalzolldirektion, Direktion VIII (Zollkriminalamt Köln Dellbrück)
Zwingende Voraussetzungen für eine Verwendung bei der ZUZ:
* Sie haben die Laufbahnbefähigung für den mittleren bzw. gehobenen nichttechnischen oder technischen Verwaltungsdienst.
* Sie sind bereits Beamtin/Beamter, maximal der Besoldungsgruppe A 9m Bundesbesoldungsordnung im mittleren Verwaltungsdienst bzw. der Besoldungsgruppe A 11 Bundesbesoldungsordnung im gehobenen Verwaltungsdienst.
* Ihr Alter überschreitet die Höchstgrenze von 35 Jahren für die Einsatzgruppe Zugriff bzw. 40 Jahren für die Einsatzgruppe Operative Technik zum Stichtag 31. Juli des Auswahljahres nicht.
* Sie besitzen, nach Feststellung des von der Zollverwaltung beauftragten Betriebsärztlichen Dienstes (BAD), die gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Verwendung.
* Sie besitzen bereits eine aktuelle erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ2) gemäß § 9 SÜG bzw. sind bereit zu deren unmittelbaren Durchführung.
* Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder B.
* Sie erklären sich bereit, Ihren Wohnsitz im Einzugsbereich des Dienstortes zu nehmen.
* Sie haben erfolgreich am ZUZ-Eignungsauswahlverfahren und an einem darauffolgenden Verwendungsfeststellungsverfahren teilgenommen
* Die nachstehenden allgemeinen Voraussetzungen für den Zollfahndungsdienst liegen bei Ihnen vor.
Die vorstehenden zwingenden Voraussetzungen gelten auch für aktive bzw. ehemalige Angehörige polizeilicher Spezialeinheiten (SEK, GSG9 und OT oder vergleichbar) mit folgenden Ausnahmen:
* Bei diesem Personenkreis darf das Höchstalter von 40 Jahren bei der Einsatzgruppe Zugriff sowie 50 Jahren bei der Einsatzgruppe Operative Technik zum Stichtag 31. Juli des Auswahljahres nicht überschritten sein.
* Für aktive oder ehemalige Angehörige von polizeilichen Spezialeinheiten ist eine Teilnahme am Eignungsauswahlverfahren erforderlich.
* Eine Teilnahme am Verwendungsfeststellungsverfahren ist nicht erforderlich, sofern mit der der Bewerbung kein Wechsel der Fachrichtung einhergeht (Einsatzgruppe Zugriff oder OT).
Allgemeine Voraussetzungen für den Zollfahndungsdienst:
* Bereitschaft zu häufigen, auch mehrtätigen - sowie kurzfristig angesetzten - Dienstreisen im gesamten Bundesgebiet sowie im Ausland
* Bereitschaft zu Mehrarbeit bzw. Bereitschaft zur Aufgabenerfüllung auch außerhalb der regulären Dienstzeiten
* Uneingeschränkte Außendiensttauglichkeit
* Waffenträgereigenschaft oder die Bereitschaft zum Erwerb der Waffenträgereigenschaft
* Bereitschaft zum Führen eines Dienst-Kfz und zur Teilnahme an fachspezifischen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
Hinweise:
Die Bewerberauslese erfolgt anhand eines festgeschriebenen Eignungsauswahlverfahrens.
Ausgenommen sind davon Bewerber/-innen, die das gesamte Eignungsauswahlverfahren innerhalb der letzten 2 Jahre erfolgreich durchlaufen haben.
Nach erfolgreichem Abschluss des Eignungsauswahlverfahrens beginnt ein Verwendungsfeststellungsverfahren, das die gesamte Qualifizierende Fortbildung umfasst. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Qualifizierenden Fortbildung ist eine endgültige Verwendung als Einsatzbeamtin / Einsatzbeamter der ZUZ möglich.
Von der Teilnahme am Verwendungsfeststellungsverfahren sind Bewerberinnen und Bewerber ausgenommen, die aktuell in einer vergleichbaren Spezialeinheit eingesetzt sind. Dies wird im Einzelfall geprüft. Die notwendigen taktischen und sportlichen Fähigkeiten dieser Bewerberinnen und Bewerber sind innerhalb der Probezeit nachzuweisen.
Bei der Verwendung in der ZUZ wird eine Polizeizulage und eine Erschwerniszulage gezahlt.
Bewerbungsfrist:
Alle Bewerbungen, die bis zum 31. Juli eines Auswahljahres eingehen, werden für das laufende Eignungsauswahlverfahren berücksichtigt. Spätere Bewerbungen werden für das nächste Eignungsauswahlverfahren vorgemerkt.
Ansprechpersonen:
Für Fragen zur Bewerbung:
* DIA212-SEZ.gzd@zoll.bund.de
* Frau Vanessa Ochala (0228 303-19023
* Frau Pinar Ates (0228 303-19035)
Für Fragen zum Auswahlverfahren:
* SEZ.GZD@zka.bund.de
* SEZ-Hotline (0228-303-84321)
Adresse:
Generalzolldirektion
Bergisch Gladbacher Str. 837
51069 Köln
Ergänzende Hinweise zur Stellenausschreibung:
Bitte geben Sie Ihre Bewerbung online über unser Bewerberportal ab.
Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung per E-Mail mit dem Bewerbungsvordruck ZUZ an die Generalzolldirektion, DI.A.212, SEZ-Team (DIA212-SEZ.gzd@zoll.bund.de).
Beamtinnen und Beamte können nur bei Abgabebereitschaft des Dienstherrn für das Eignungsauswahlverfahren berücksichtig werden.
Die Dienstherren werden zeitnah über die Bewerbung informiert.
Im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes ist die Bundesfinanzverwaltung bestrebt, den Anteil der weiblichen Bediensteten - insbesondere auch auf höherwertigen Dienstposten - zu erhöhen und fordert deshalb Frauen besonders zu Bewerbungen auf.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, allerdings aufgrund der besonderen Aufgabenstellung der ZUZ lediglich in ausgewählten Arbeitszeitmodellen. Jeder Einzelfall wird geprüft (Hinweis: eine Wochenarbeitszeitverkürzung von 41 auf 40 Stunden gem. § 3 AZV ist hiervon unberührt).