Ausgabekraft (gn) Betriebskantine Industrieunternehmen, Teilzeit
Ihr neuer Job als Ausgabekraft (gn) in Teilzeit
Spannende Perspektiven mit attraktiven Verdienstmöglichkeiten dank IG Metall Branchenzuschlägen! Gesucht wird eine Ausgabekraft (gn) für unseren renommierten Kunden, ein Industrieunternehmen in Karlsfeld bei München. Ab sofort
Ihre Benefits im neuen Job als Ausgabekraft/Küchenhilfe in Teilzeit:
* Sichere Festanstellung mit einem Stundenlohn ab 15,53 €, abhängig von der Berufserfahrung und Qualifikation
* Regelmäßige Gehaltserhöhungen nach Tarifvertrag
* Sonderleistungen Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Freizeitausgleich von Mehrarbeitsstunden
* Kostenlose Bereitstellung der Arbeitskleidung
* Exzellente Verdienstmöglichkeiten durch IG Metall-Branchenzuschläge
* Mitarbeiterrabatte in vielen verschiedenen Onlineshops
* Arbeitszeit: Montag bis Donnerstag, 11:00 bis 15:00 Uhr (16 Stunden wöchentlich)
Das gehört zu Ihren Aufgaben als Küchenhilfe:
* Unterstützung bei der Vor- und Zubereitung kalter und warmer Speisen
* Mitwirkung bei der Vorbereitung und Ausgabe des Mittagessens
* Koordination von Annahme, Sortierung und Ordnung der Bestellungen
* Bedienen von Küchenmaschinen und -geräten nach Anweisung
* Zeitweiser Einsatz in der Spülküche und Durchführung allgemeiner Reinigungsarbeiten in der Küche
* Einhaltung der Hygiene- und Reinigungsvorschriften
Das bringen Sie für Ihre Tätigkeit als Küchenhilfe mit:
* Erfahrung in der Küche wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich -Quereinsteiger sind herzlich willkommen und werden ordnungsgemäß eingearbeitet
* Ausreichende Deutschkenntnisse zur Verständigung und besseren Auffassung von Arbeitsanweisungen
* Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und ein sympathisches und gepflegtes Äußeres runden Ihr Profil ab
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Der schnellste Weg zu uns führt über den Bewerben-Button! Oder Sie schicken uns Ihre Unterlagen direkt per E-Mail. Wir leben Vielfalt und Chancengleichheit und freuen uns deshalb natürlich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Alle personenbezogenen Formulierungen in der Stellenanzeige sind geschlechtsneutral zu betrachten.