Stellenbeschreibung
Sie leiten die Abteilung Anti Financial Crime im Bereich Compliance und nehmen die Funktionen des Stellv. (Gruppen-) Geldwäschebeauftragten und der stellv. Zentrale Stelle war.
Sie verantworten Tätigkeiten wie die Beratung der Fachbereiche bei der Umsetzung und Einhaltung der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben zur Einrichtung von angemessenen und wirksamen Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zur Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen sowie zu Embargo und Sanktionen. Sie stellen die Bearbeitung geldwäscherechtlicher Grundsatzfragen, sowie von Grundsatzfragen zu den Themen Terrorismusfinanzierung, sonstige strafbare Handlungen, Embargo und Sanktionen sicher.
Sie steuern die Umsetzung von identifizierten Compliance-Handlungsfeldern inkl. Beratung der Bereichsleitung bei der Einhaltung und Ausgestaltung von rechtlichen Anforderungen und übernehmen die Koordination / Durchführung der konzernweiten Risikoanalyse für Geldwäsche und sonstige strafbare Handlungen und Kontrolle der risikobasierten Überwachungshandlungen inkl. Beantwortung von internen / externen Anfragen (insb. im Rahmen von Prüfungen der Aufsicht, des Jahresabschlussprüfers etc.).
Sie verantworten die relevanten Themenfelder und Tätigkeiten operativ sowie die Entwicklung und Weiterentwicklung von Methoden zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung, zur Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen und zur Vermeidung von Embargo und Sanktionsverstößen.
Sie unterstützen und fördern Mitarbeiter in der Ausführung ihrer Verantwortlichkeiten sowie in ihrer Entwicklung hinsichtlich vereinbarter Entwicklungsziele.
Ihr Profil
* Mehrjährige einschlägige Führungserfahrung im Bereich Anti-Financial Crimes vorzugsweise bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistern oder einer Aufsichtsbehörde/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
* Fundierte Kenntnisse der relevanten gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen (insbesondere KWG, GwG, EU-Geldwäscherichtlinie, EBA Leitlinien, BaFin Anwendungs- und Auslegungshinweise sowie Prüfstandards).
* Langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Prüfern und Aufsicht (Interne Revision, Jahresabschlussprüfer, BaFin, etc.).
* Sie verfügen über verhandlungssichere deutsche und englische Sprachkenntnisse.
Besonderheiten
Voraussetzung für die finale Übernahme einer erstmaligen oder höherwertigen Führungsposition ist die erfolgreiche Absolvierung eines Führungs-Assessment Centers.
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