Die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) mit ca. 58.000 Einwohnern sucht für die aktive Gestaltung ihrer weiteren Entwicklung zielstrebige, verantwortungsbewusste und teamfähige Persönlichkeiten. Für die Nutzung der besonderen Möglichkeiten und Potenziale der Stadt werden hohe Kreativität, Entscheidungsfreude und überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft erwartet.
Im Bauamt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
„Sachbearbeiter/-in Landschafts- und Grünordnungsplanung“ (m/w/d)
zu besetzen.
Die Besetzung der Stelle erfolgt unbefristet möglichst in Vollzeit (39 Stunden pro Woche).
Die Stadt Frankfurt (Oder) fördert aktiv die Gleichstellung aller Bewerber/-innen (m/w/d). Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen deshalb alle Bewerbungen, unabhängig von ethnischer und sozialer Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Der künftige Aufgabenbereich umfasst:
1. Erarbeitung und Fortschreibung des Landschaftsplanes/ Landschaftsrahmenplanes der Stadt Frankfurt (Oder) (§ 8 ff. BNatSchG i. V. m. §§ 4, 5 BbgNatSchAG)
- Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustandes aller Schutzgüter einschließlich besonderer Funktionen und Gefährdungen (Datenakquirierung, Bestanderfassungen, Methodenauswahl bzw. -entwicklung),
- Prognose des zu erwartenden Zustandes und der Funktionsfähigkeit,
- Erarbeitung von Entwicklungs- und Langfristperspektiven für Landschaft und Umwelt im Stadtgebiet;
- Erstellung und Fortschreibung eines Entwicklungskonzeptes mit Leitbildern, Zielen, Maßnahmen,
- Erarbeitung der landschaftsplanerischen Grundlagen (Text u. Karten) für den Aufbau und die Pflege des städtischen Umweltinformationssystems als Planungsgrundlage,
- Eigenständige Erarbeitung und Fortschreibung des Landschaftsplanes sowie dessen Abstimmung mit dem Flächennutzungsplan, den gesamtstädtischen sowie regionalen Fachplanungen,
- Eigene kreative Planungsarbeit für das gesamte Plangebiet parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans.
2. Mitwirkung an sonstigen gesamtstädtischen und teilräumlichen Planungen
- Eigenständige Erarbeitung von grün- und landschaftsplanerischen Fachbeiträgen zur Stadtentwicklung und zum Stadtumbau,
- Erarbeitung von Stellungnahmen zu Pflege- und Entwicklungsplänen, Managementplänen, Verordnungen im Rahmen von Beteiligungen durch die Naturschutzbehörden,
- Abstimmung mit überörtlichen Fachplanungen.
3. Eigenständige Erarbeitung sowie Betreuung und Prüfung der Grünordnungspläne, landschaftspflegerischen Begleitpläne, Umweltprüfungen und Umweltberichte auf der Ebene der Bauleitplanung und bei sonstigen Satzungen nach dem BauGB, Umweltverträglichkeitsstudien, FFH- Verträglichkeitsprüfungen, Artenschutzfachbeiträge (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung)
- Auswerten von Biotopkartierungen und Artenerfassungen und Erarbeitung der Leitlinien und Planungsziele; eigene kreative Planungsarbeit,
- Eigenbearbeitung gem. §§ 24, 26 HOAI und Kooperation mit Drittleistungen als Projektsteuerung und Mitwirkung an städtebaulichen Leistungen,
- Ermittlung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB),
- Erarbeitung sowie Betreuung und Prüfung des Umweltberichts gem. § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. Anlage 1 BauGB,
- Planerische Bearbeitung und Bilanzierung der Eingriffsregelung, Bodenschutzklausel, Klimaschutz und Mitwirkung an Verfahren bei der Berührung von EU-Schutzgebieten nach § 1a BauGB,
- fachplanerische Mitwirkung bei Ausschreibungen und Vergabeverfahren von GOP, UB, AFB, FFH-Verträglichkeitsprüfungen,
- Koordinierung von Auftragnehmerleistungen einschl. erforderlicher Abstimmungen und Konsultationen,
- Erarbeitung von Kostenschätzungen zu Investitions- und Folgekosten.
4. Sonstige landschaftsplanerische Leistungen
- Fachliche Kontrolle der Pläne von Dritten nach § 39 HOAI,
- Erarbeitung von Stellungnahmen zu Bauanträgen,
- Erarbeitung von Stellungnahmen zu Anträgen auf Befreiungen von grünordnerischen Festsetzungen in Bebauungsplänen; Prüfung der Realisierbarkeit und des erforderlichen Ausgleichs,
- Kontrolle der Umsetzung der Landschaftsplanung und fachliche Beratung,
- fachplanerische Mitwirkung an Stellungnahmen der Stadt Frankfurt (Oder) im Rahmen von nachbargemeindlichen Beteiligungen,
- fachplanerische Mitwirkung an Stellungnahmen im Rahmen von Ämterbeteiligungen,
- Erstellung von Gutachten zu landschaftsplanerischen Einzelfragen,
- Kontrolle der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen,
- Erarbeitung von Konzepten zur Koordinierung und Bewältigung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung
5. Mitwirkung an städtebaulichen Verträgen/Erschließungsverträgen
- Fachbezogene inhaltliche Zuarbeit,
- Kontrolle der Umsetzung der Landschaftsplanung und fachliche Beratung
Wir bieten:
- eine attraktive tarifliche Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes in der Entgeltgruppe 12
- zusätzlich eine betriebliche Altersversorgung, eine leistungsorientierte Bezahlung, vermögenswirksame Leistungen sowie eine Jahressonderzahlung,
- eine bessere Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitregelungen sowie mobile Arbeit
- 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr sowie am 24.12. und 31.12. bezahlt frei
- monatliche Bezuschussung eines Firmentickets oder Deutschlandtickets
- einen jährlichen Teamtag
Wir erwarten:
- **** Abgeschlossene Hochschulausbildung (Bachelor) auf dem Gebiet Landespflege
oder Landschaftsarchitektur / Landschaftsplanung
oder Naturschutz
oder Umweltplanung
oder vergleichbare Fachgebiete, die den Stellenanforderungen gerecht werden
und
- mindestens dreijährige Berufserfahrung in einem der Fachgebiete
Die Stelle ist für Schwerbehinderte geeignet.
Sollten wir Ihr Interesse an dem beschriebenen Aufgabengebiet geweckt haben, richten Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 03.01.2025 an die
Stadt Frankfurt (Oder)
Amt für zentrale Dienstleistungen
Abteilung Personal/ Organisation
Postfach 1363
15203 Frankfurt (Oder)
oder als PDF-Dokument (max. 19 MB) per Email an: personalverwaltung@frankfurt-oder.de
Es erfolgt keine schriftliche Eingangsbestätigung der Bewerbung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht berücksichtigte Bewerbungen nur gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden können. Ist dieser nicht beigefügt, werden die Unterlagen nach einem halben Jahr vernichtet.
Des Weiteren wird auf die Information für Bewerber/-innen (m/w/d) zur Datenverarbeitung im Bewerbungsprozess verwiesen, die als Dokument auf der Homepage der Stadt Frankfurt (Oder) unter der Rubrik: „Karriere“ hinterlegt ist.