1. Mitarbeiter (m/w/d) Warenausgang
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3. Mitarbeiter (m/w/d) Warenausgang
Mitarbeiter (m/w/d) Warenausgang
Vollzeit
4. Standort: 06796 Sandersdorf-Brehna, Münchener Straße 4
5. Land: Deutschland
6. Anstellung: Vollzeit, Unbefristet
7. Bereich: Logistik & Lager
Sorgen Sie in einer 5-Tage-Woche für volle Regale bei ROSSMANN. Packen Sie 38 Stunden pro Woche tatkräftig mit an und erhalten Sie einen sicheren Arbeitsplatz und ein tarifliches Gehalt mit 14,82 Euro Stundenlohn plus Zuschläge.
Mitarbeiter (m/w/d) Warenausgang
Das gibt’s bei uns obendrauf
8. Weihnachts- & Urlaubsgeld
9. 30 Tage Urlaub
10. Personalrabatt & Einkaufsgutscheine
11. Betriebsrente
12. Exklusive Coupons
13. Weiterentwicklungs-möglichkeiten
14. Sportgruppen & Freizeitseminare
15. Überstundenzuschläge & ein Gutzeitkonto
16. Schichtzulage
17. Arbeitsbekleidung & -schutz
18. Bikeleasing
19. Kostenlose Parkplätze
20. Corporate Benefits
Das bewirken Sie bei uns
21. Sie packen und erstellen Versandeinheiten und prüfen die versandfertige Ware auf Vollständigkeit und Beschaffenheit
22. Im Anschluss be- und entladen Sie die LKW entsprechend den Vorschriften für Ladungssicherung tourgerecht, damit unsere Filialen die korrekte Ware erhalten
23. Zusätzlich unterstützen Sie bei diversen anderen Lagerarbeiten und vertreten in anderen Lagerbereichen
Das bringen Sie mit
24. Körperliche Fitness, hohe Motivation und Geschicklichkeit
25. Grundlegende Deutschkenntnisse
26. Bereitschaft in Wechselschichten, Wochenendarbeit und Überstunden zu arbeiten
27. Ausbildung als Lagerfachkraft oder gute Kenntnisse in den allgemeinen Abläufen eines Handelslagers idealerweise im Warenausgang
28. Heben und Tragen von Artikeln bis 20 kg
29. Stehende und laufende Tätigkeit für die Dauer der Schicht
30. Kenntnisse in einem Lagerverwaltungssystem und im Umgang mit MDE Geräten von Vorteil
31. Flexibilität und Einsatzbereitschaft
Im Fließtext unserer Stellenanzeigen wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten daher gleichermaßen für alle Geschlechter.