Wir suchen engagierte FamilienhelferInnen für die Arbeit in den ambulanten Hilfen zur Erziehung nach § 30 und § 31 SGB VIII (Erziehungsbeistand, Familienhelferin) in Absprache und Zusammenarbeit mit den Eltern, den Kindern und dem Jugendamt.
Sozialpädagogische Familienhilfe soll die Familie durch intensive Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Die Erziehungshilfe/Betreuungshilfe ist ausgerichtet auf das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen. Dabei werden die Familie und das soziale Umfeld, soweit möglich, mit einbezogen.
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