An der Abteilung Volkswirtschaftslehre in der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt die stiftungsfinanzierte Professur für Angewandte Volkswirtschaftslehre (W3) zu besetzen.
Ihre Aufgaben:
Wir suchen eine international renommierte Persönlichkeit, die das Fachgebiet der Angewandten Volkswirtschaftslehre in der Forschung vertritt.
Die Bereitschaft zur Einwerbung von Drittmitteln wird erwartet.
Im Fall eines Auslaufens der Stiftungsfinanzierung soll das Fachgebiet der Angewandten Volkswirtschaftslehre auch in der Lehre vertreten werden.
Die Berufungsvoraussetzungen richten sich nach § 47 LHG des Landes Baden-Württemberg. Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, Promotion und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs erbracht sein können, nachgewiesen werden.
Die Besetzung der Professur soll unbefristet erfolgen. Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt kann für das Dienstverhältnis gemäß landesrechtlicher Bestimmungen sowie nach Maßgabe der jeweiligen Berufungsvereinbarung zunächst eine Probezeit im Umfang von drei Jahren vorgesehen werden.
Zur Stärkung der universitären Einbindung in das regionale Umfeld wird davon ausgegangen, dass die/der zu Berufende bereit ist, ihren/seinen Lebensmittelpunkt in die Region zu legen.
Die Universität Mannheim strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und ermuntert daher entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen, sich zu bewerben. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind bis zum 10. April 2025 in Papierform oder als PDF-Datei per Post zu richten an den Sprecher der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim, Herrn Prof. Dr. Thomas Tröger, D-68131 Mannheim, .