Unser Angebot Ableistung der stationären Ausbildungsinhalte nach dem Psychotherapeutengesetz sowohl für den Bereich Psychiatrie (§ 2 Abs. 2 Zif. 1 PsychTh-AprV) als auch für Psychotherapie/Psychosomatik (§ 2 Abs. 2 Zif. 2 PsychTh-AprV) Strukturierte Einarbeitung mit Unterstützung durch bewährtes Patensystem Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung mit großzügiger finanzieller Förderung (auch der Ausbildung) und 10 Tagen Fort-/Weiterbildungsurlaub Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit mehreren Univ...