Das können Sie für uns tun:
1. Beratung und Unterstützung beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung gem. ASiG, § 6, als direkter Ansprechpartner für die betrieblichen Verantwortungsträger und Mitarbeiter der zu betreuenden Betriebe
2. Sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln
3. Begehung von Arbeitsstätten zur Feststellung und Beseitigung von Gefährdungen
4. Untersuchung von Arbeitsunfällen und Ableitung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung
5. Erstellung von Sicherheitskonzepten
6. Schulungen und Unterweisungen zum sicherheitsgerechten Verhalten, über die Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb sowie über Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren
7. Entwicklung und Durchführung von Seminaren zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Das bringen Sie mit:
8. Sicherheitsingenieur/ -techniker/ -meister (m/w/d)
9. oder Ausbildung/Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d)
10. Spezialkenntniss: Beratungskompetenz in Bezug auf Arbeitssicherheit, Chemiekenntnisse