Ergotherapeutin / Ergotherapeut (m/w/d)
in der Abteilung Spezialtherapien im Krankenhausbereich der LVR-Klinik Bedburg-Hau
* Standort: Bedburg-Hau
* Einsatzstelle: LVR-Klinik Bedburg-Hau
* Vergütung: E9a TVöD
* Arbeitszeit: Teilzeit bis zu 30 Stunden/Woche
* unbefristet
* Bewerbungsfrist: 13.04.2025
Das sind Ihre Aufgaben
Sie behandeln Menschen mit neurologischen Erkrankung wie z.B. Hirninfarkt, Schädelhirntrauma, ICB, Parkinson und MS auf neuro-physiologischer Basis.
Die ergotherapeutische Behandlung richtet sich auf die Wiedererlangung bzw. Verbesserung von motorischen, kognitiven und physischen Funktionen unserer Patient*innen. Der Behandlungsfokus liegt sowohl auf der sensomotorisch-perzeptiven, als auch auf der motorisch-funktionellen Behandlung, Steigerung der Hirnleistung und Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL).
Die Tätigkeit umfasst:
* Die Mitarbeit in einem multiprofessionellen Team
* Die Durchführung von ergotherapeutischen Maßnahmen (Diagnostik und Behandlung)
* Ergotherapeutische Testungen
* Dokumentation der durchgeführten Interventionen, Verlauf und Prognose
Das bieten wir Ihnen
* Corporate Benefits
* Kultur erleben
* Einkaufsmöglichkeiten
* Chancengleichheit und Diversität
Das bringen Sie mit
Erforderlich
* abgeschlossene Ausbildung als Ergotherapeut (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung oder B.A.
Wünschenswert
* Erfahrung in der Arbeit mit neurologisch erkrankten Menschen und nach neuro-physiologischen Konzepten
* Gute Kenntnisse zu konzeptionellen Modellen der Ergotherapie
* Gute Teamfähigkeit, soziale Kompetenz und Reflexionsfähigkeit
* Weiterbildung: Bobath Konzept, N.A.P.
Worauf es uns noch ankommt
* Selbständiges und kooperatives Arbeiten, Belastbarkeit und Flexibilität
* Freundliches und professionelles Auftreten
Wer wir sind
Sie sind Teil der Spezialtherapien im Krankenhausbereich, welche mit 30 Mitarbeitenden die Behandlung der Ergo- und Künstlerischen Therapien gestalten und weiterentwickeln. In der Neurologie gibt es 53 Behandlungsplätze, die nach ärztlicher Verordnung ergotherapeutisch versorgt werden.
Menschen aus Überzeugung helfen und dabei mit starkem Rückhalt über sich hinauswachsen – wo, wenn nicht bei uns?
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund für WohnenPlusLeben erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.
Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.
Der LVR steht für Vielfalt. Unser Ziel ist es, dies auch in unserer Beschäftigtenstruktur abzubilden.
Allgemeine Informationen über die LVR-Klinik Bedburg-Hau und über den Landschaftsverband Rheinland finden Sie unter www.klinik-bedburg-hau.lvr.de beziehungsweise www.lvr.de.
Sie wollen uns näher kennenlernen? Dann besuchen Sie uns auf YouTube (LVR-Klinik Bedurg-Hau) oder folgen Sie uns auf Instagram @lvrklinikbedburghau
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Herr Patric Driessen
Leiter der Spezialtherapien Krankenhausbereich
* 02821/81-2023
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung auf unserem Karriereportal!
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung in deutscher Sprache Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise über den Ausbildungs-/ Studienabschluss und Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen bei.
Falls Sie Ihren Studienabschluss im Ausland erlangt haben, fügen Sie bitte auch eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
(ZAB) bei. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite www.kmk.org/zab.
Bitte beachten Sie, dass das Einreichen einer aktuellen dienstlichen Beurteilung bzw. eines Arbeitszeugnisses (jeweils nicht älter als ein Jahr) verpflichtend ist.