Das Polizeipräsidium Dortmund sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n „Psychologin/Psychologen (w/m/d) mit psychotherapeutischer Approbation oder Supervisions-/ Beratungsqualifikation“ zur psychosozialen Unterstützung der Beschäftigten der Polizei NRW. Informationen zur psychosozialen Unterstützung Die Polizei NRW bietet ihren Beschäftigten ein breites Spektrum professioneller Beratung und Unterstützung. Aktuell werden die Strukturen der Psychosozialen Unterstützung (PSU) für Polizeibeschäftigte in NRW als eine Säule des Behördliches Gesundheitsmanagements neu organisiert und ausgebaut. Zur Bearbeitung themenbezogener übergeordneter Aufgaben sind im Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW zentrale Fachbereiche für das Behördliche Gesundheitsmanagement und die Psychosoziale Unterstützung (Zentralstelle Psychosoziale Unterstützung, ZPSU) eingerichtet worden. Zur Sicherstellung der direkten niedrigschwelligen Betreuungsarbeit vor Ort werden regionale Strukturen gebildet. Im Zuge der Neuorganisation der PSU wurde im Polizeipräsidium Dortmund die Psychosoziale Unterstützung (RPSU) eingerichtet und mit insgesamt zwei Stellen für Psychologische Fachkräfte ausgestattet. Die Aufgaben der RPSU umfassen vorwiegend Beratungs- und Unterstützungstätigkeiten zur Gesunderhaltung in enger Abstimmung mit der Zentralstelle (ZPSU) und weiteren örtlichen Unterstützungskräften (z. B. Polizeibeschäftigte mit spezifischen Kenntnissen zur psychosozialen Notfallversorgung). Die Zuständigkeit der psychologischen Fachkräfte der RPSU erstreckt sich auf mehrere Polizeibehörden in der Region. Über uns: Das Polizeipräsidium Dortmund ist eine Kreispolizeibehörde im Ressort des Ministeriums des Innern NRW mit ca. 3.800 Mitarbeiterinnen. Das Polizeipräsidium Dortmund ist zuständig für die Städte Dortmund und Lünen und zusätzlich für die Überwachung des Straßenverkehrs auf den Bundesautobahnen im Regierungsbezirk Arnsberg. Weitere Informationen zu unser Behörde finden Sie unter: https://dortmund.polizei.nrw Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns gern unverbindlich an. Ihre Aufgaben: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung präventiver Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen zur Gesunderhaltung für Beschäftigte der Polizei NRW (z. B. in Form von Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision) Psychosoziale Nachbereitung von Einsätzen, Ermittlungsgruppen und Ermittlungskommissionen Themenspezifische Beratung der Polizeibehörden zu psychosozialen und psychologischen Fragestellungen und Unterstützung in der polizeiinternen Fortbildung Vernetzung von und Zusammenarbeit mit internen und externen regional zuständigen Akteurinnen und Akteuren im Bereich Psychosoziale Unterstützung Mitwirkung in Gremien des Behördlichen Gesundheitsmanagements und Teilnahme an Netzwerktagungen, Fachkongressen und Fortbildungen Durchführung von Fachvorträgen und Informationsveranstaltungen zu psychosozialen und psychologischen Themenstellungen Fortentwicklung landesweiter Konzeptionen zur Passung an behördenspezifische Bedarfe Qualitätssicherung, Prozessevaluation und Reflexion der eigenen Tätigkeit in Supervision und Intervision Ihr Profil zwingend Erforderlich: Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychologie im Hauptfach (Diplom- oder Masterabschluss) Fahrerlaubnis Klasse B (aufgrund der behördenübergreifenden Zuständigkeit) Mindestens zweijährige Berufstätigkeit in Therapie oder Beratung von Erwachsenen. (Praktische Tätigkeiten im Rahmen der Aus- und Weiterbildung sind hierbei anzurechnen.) Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/ Psychologischer Psychotherapeut oder Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut Abgeschlossene Ausbildung oder Weiterbildung in einem psychotherapeutischen Richtlinienverfahren Abgeschlossene zertifizierte Aus- oder Weiterbildung in Supervision oder einer Beratungsmethode (im Umfang von mind. 300 Unterrichtseinheiten) Wünschenswert wären außerdem: berufliche/praktische Erfahrungen: in klinisch-psychologischen Tätigkeitsfeldern im Bereich Psychosoziale Unterstützung von Einsatzkräften in der Supervision, Betreuung oder im Training von Gruppen in den Bereichen psychologische Einsatznachsorge und/oder Notfallpsychologie (PSNV/„Psychische Erste Hilfe“) im Bereich der Erwachsenenbildung Nachweise erforderlich (z. B. durch Arbeitszeugnisse, Zertifikate, Referenzen, Auszüge aus der Personalakte) Was Sie darüber hinaus auszeichnet: Analytische Fähigkeit Eigenständigkeit Einfühlungsvermögen Kommunikationsfähigkeit Kooperationsfähigkeit Wertschätzung Fachwissen Präsentations- und Moderationstechniken Dafür bieten wir Ihnen: Flexible Arbeitszeitmodelle, Telearbeit und die grundsätzliche Möglichkeit zur Beschäftigung in Teilzeit Einen spannenden, abwechslungsreichen und sicheren Arbeitsplatz Ein modernes Arbeitsumfeld mit guten Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten Zusammenarbeit im landesweiten interdisziplinär aufgestellten Netzwerk polizeilicher Hilfsangebote Regelmäßige Supervisions- und Intervisionsangebote Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine ausgewogene Work-Life-Balance Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen Betriebliche Altersvorsorge und 30 Tage Jahresurlaub Unsere Rahmenbedingungen: Der Dienstort liegt in der Kerschensteinerstraße 9, in 44369 Dortmund-Huckarde. Bei der zu besetzenden Stelle handelt es sich um eine Teilzeitstelle. Ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19:55 Wochenstunden. Wir leben Vielfalt: Uns liegt die berufliche Entwicklung von Frauen besonders am Herzen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer und kultureller Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Polizei Dortmund die Charta der Vielfalt unterzeichnet. www.charta-der-vielfalt.de Außerdem freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen im Sinne des § 2 (1) SGB IX sowie Menschen mit einer Einwanderungsgeschichte.