Jetzt Karrierechancen
Expert*in (m/w/d) Digitalisierung Lichtsignalanlagen Unterstützen Sie uns im Bereich Ingenieurwesen, Technik, IT
Einsatzort: Leverkusen Starttermin: ab sofort Bewerbungsfrist: 30.12.Als Expert*in (m/w/d) Digitalisierung Lichtsignalanlagen, im Referat »Kooperatives Mobilitätsmanagement« leiten Sie spannende Projekte und wirken entscheidend an der Digitalisierung der
Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege im bevölkerungsreichsten Bundesland geht. NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Landesverkehrszentrale mit dem Einsatzort Leverkusen eine/n Expert*in (m/w/d) Digitalisierung Lichtsignalanlagen.
Digitalisierung von Lichtsignalanlagen (LSA) denken
Sie leisten Grundsatzarbeiten im Fachbereich - Schwerpunkt Digitalisierung LSA und IVS.
Digitalisierung von Lichtsignalanlagen (LSA) erlebbar machen
Sie leiten Projekte in unterschiedlichem Umfang und Schwierigkeitsgraden und stellen Ergebnisse selbständig dar.
Sie unterstützen ihr Team im Fachbereich und arbeiten an fachbereichsübergreifenden Piloten und Projekten mit.
Sie entwickeln Fachprozesse zur Digitalisierung von LSA und IVS für die Landesverkehrszentrale und stimmen diese mit internen und externen Partnern ab.
Digitalisierung von Lichtsignalanlagen (LSA) kommunizieren
abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Maschinenbau, MINT, Geographie mit Tätigkeit in dem beschriebenen Aufgabenbereich oder vergleichbare Fachrichtung (Diplom (FH)/Bachelor) oder
Bereitschaft zur Durchführung von Dienstreisen
Führerschein Klasse B
Führerschein Klasse B
Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben
garantierte Arbeitsplatzsicherheit und Altersversorgung des öffentlichen Dienstes
hohe Standards bei Fortbildungen sowie im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.