Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter (m/w/d) im Krankenpflegedienst bei der JVA Bielefeld-Brackwede
Ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger als Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) wirken an der medizinischen Versorgung erkrankter Gefangener in Justizvollzugseinrichtungen mit.
Was erwartet Sie?
In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten – u. a. Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen, Seelsorgerinnen und Seelsorger – sorgen sie dafür, dass gefangene Erwachsene im Vollzug verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben, indem diese medizinisch versorgt werden.
Sie unterstützen Ärztinnen und Ärzte beim Gesundheitsschutz, bei der Diagnostik, der Behandlung, der Versorgung und der Pflege der erkrankten Gefangenen. Sie nehmen an der ärztlichen Sprechstunde teil, führen Gesundheitsakten, erheben Patientendaten und Krankengeschichten, erfassen Basisbefunde, führen ärztliche Verordnungen aus, versorgen Wunden und noch vieles mehr.
Bei allen ihren Tätigkeiten steht das Erkennen von körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnissen der Gefangenen immer stark im Vordergrund. Mit ihrer Zuwendung und Pflege haben sie großen Anteil daran, dass die Gefangenen auch nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen.
Was müssen Sie mitbringen?
Der Allgemeine Vollzugsdienst gehört zur Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bewerberinnen und Bewerber als Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Krankenpflegedienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. dreijährige Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung mit staatlichem Gesundheits- und Krankenpflegeexamen
Für die Ausbildung zum Beamten / zur Beamtin im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
2. Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
3. zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt
4. Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
5. Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
6. charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn
7. Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht
Wie erfolgt der Berufseinstieg?
Welche Perspektive haben Sie?
Die Einstellung in den Krankenpflegedienst erfolgt in der Regel in ein Beschäftigungsverhältnis, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgegeben sind. Sofern die persönlichen sowie die beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgen soll, wird im Arbeitsvertrag (nach Tarifvertrag der Länder TV-L) in einer sogenannten Nebenabrede vereinbart, sich innerhalb von drei Jahren in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernehmen und als Beamtin / Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) ausbilden zu lassen.
Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Beginn der Laufbahnausbildung hängen ab von der Anzahl zugewiesener Ausbildungsplätze und vorhandener Tarifbeschäftigter zum 1. Juli eines der kommenden Jahre. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet nach bestandener Prüfung. Bei entsprechenden Leistungen ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe aber sehr wahrscheinlich.
Mit zunehmender Berufserfahrung – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – stehen unterschiedliche Funktionen offen (Bandbreite der Besoldung: Besoldungsgruppe A 7 bis A 11, nach dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW).
Wie viel verdienen Sie in der Ausbildung?
Das Einstiegsgehalt wird in der Regel entsprechend der Entgeltgruppe 7 Kr. TV-L gezahlt.
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf erhalten Anwärterbezüge nach der Besoldungsordnung A LBesO NRW (zzgl. etwaiger Zuschläge, wie z. B. Anwärtersonderzuschlag, Familienzuschlag, Struktur- / Stellenzulagen). Beamtinnen und Beamte auf Probe erhalten eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7 (zzgl. etwaiger Zuschläge).
Wie sieht die Ausbildung aus?
Die Ausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres. Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst absolvieren eine zweijährige Laufbahnausbildung im dualen System. Sie erhalten in wechselnden Blöcken die theoretische Ausbildung an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal (insgesamt neun Monate) und die praktische Ausbildung an mindestens zwei Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate).
Was werden Sie in der Ausbildung lernen?
Während der Grundausbildung lernen die Auszubildenden u. a.:
8. organisatorische Zusammenhänge einer Justizvollzugsanstalt
9. Betreuung und Behandlung der Gefangenen
10. Beaufsichtigung und Versorgung der Gefangenen
11. Deeskalation und Gewaltschutz
In der Fachausbildung werden folgende Fachthemen unterrichtet:
12. Werte von Gemeinschaften
13. Behandlung und Betreuung
14. Sicherheit und Ordnung
15. Gewaltschutz
16. Kommunikation
17. Dienstleistung und Ethik
18. spezielle Behandlungsformen im Erwachsenenvollzug
19. Gesundheitsförderung
In der praktischen Ausbildung lernen die Auszubildenden verschiedene Vollzugsformen kennen, z. B. Untersuchungshaftvollzug, geschlossener Erwachsenenvollzug, offener Vollzug, Jugendvollzug oder Jugendarrestvollzug.
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