Beschreibung des Amtes
Als Spitzenverband vertritt der Sächsische Landkreistag (SLKT) die Interessen der zehn Landkreise in Sachsen.
Zentrale Aufgaben sind der Erfahrungsaustausch unter den Landkreisen, die Vertretung gegenüber der Staatsregierung und dem Landtag sowie die Unterstützung bei der kommunalen Selbstverwaltung.
Aufgaben:
* Vertretung der gemeinsamen Interessen der sächsischen Landkreise gegenüber der Sächsischen Staatsregierung, dem Landtag, Verbänden und anderen Institutionen
* Enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag
* Kritische Reflexion und Weiterentwicklung der Aufgabenwahrnehmung des SLKT für die sächsischen Landkreise - Impulsgeber
* Selbstständige Leitung der Geschäftsstelle inklusive entsprechender Personalverantwortung
* Rechtsgeschäftliche Vertretung des Sächsischen Landkreistages im Rahmen laufender Angelegenheiten
* Steuerung und inhaltliche Auseinandersetzung mit verschiedensten Fachthemen sowie eigenständige Bearbeitung dieser
* Leitung und Steuerung von Ausschüssen
* Aktive Pflege sowie schrittweiser Ausbau des bestehenden Netzwerkes des Verbandes
Voraussetzungen
Erfolgreicher Abschluss eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums, vorzugsweise mit juristischem Hintergrund.
Weitreichendes Verständnis über die Funktionsweise und Wirkmechanismen der Finanzierung im kommunalen Bereich.
Tiefgreifendes Verständnis über (Verwaltungs-)Prozesse und Zusammenhänge.
Aufbauend auf einem bereits vorhandenen Netzwerk umfassende Fähigkeiten in der Netzwerkarbeit.
Kenntnisse des öffentlichen Haushaltsrechts wünschenswert.
Bereitschaft zur Teilnahme an Veranstaltungen und aktiven Vertretung des SLKT nach außen.
Unser Angebot
Auf Sie wartet eine herausfordernde und spannende Tätigkeit in einem dynamischen und sich ständig verändernden Umfeld.
Die Bestellung erfolgt befristet auf sieben Jahre. Wiederbestellungen sind möglich.
Es wird eine attraktive Vergütung in Anlehnung an die Besoldung für Beamte gewährt, welche sich anhand der vorhandenen Qualifikation und Erfahrung bemisst.