Gesucht wird eine führungserfahrene und dialogorientierte Persönlichkeit, die ein hohes Engagement bei der Weiterentwicklung der strategischen Ziele der Hochschule, der Hochschulstrukturen sowie der umfangreichen Beziehungen der Hochschule im regionalen, nationalen und internationalen Bereich im Einvernehmen mit den Selbstverwaltungsgremien erwarten lässt.
Die*Der Rektor*in ist Mitglied des Rektorats, welches die Hochschule leitet. Sie*Er vertritt die Hochschule nach außen, führt im Rektorat den Vorsitz und hat dort die Richtlinienkompetenz inne. Sie*Er trägt die Gesamtverantwortung für die Hochschule. Die*Der Rektor*in ist Dienstvorgesetzte*r des Hochschulpersonals. Die weiteren Aufgaben ergeben sich aus dem Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (siehe unter http://www.landesrecht-mv.de).
Zur*m Rektor*in kann gewählt werden, wer eine abgeschlossene Hochschulbildung besitzt (Promotion erwünscht), aufgrund einer mindestens dreijährigen verantwortlichen Tätigkeit in Wissenschaft und Kultur, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie*er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist, und während der ersten Amtszeit die für die Beamt*innen des Landes maßgebliche Regelaltersgrenze nicht erreicht. Wird die*der Rektor*in aus einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder auf Zeit bestellt, wird sie*er in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen; anderenfalls wird das Amt in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis ausgeübt.
Die*Der Rektor*in wird vom Erweiterten Senat der Hochschule Neubrandenburg gewählt und von der Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern bestellt. Die Wiederwahl ist möglich.
Für Rückfragen steht Ihnen die Auswahlkommission per E-Mail unter wahl2025@hs-nb.de zur Verfügung.
Die Hochschule Neubrandenburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Wissenschaftsbereich an und fordert deshalb insbesondere Frauen zur Bewerbung auf. Die Hochschule Neubrandenburg ist seit 2015 Mitglied im Best Practice-Club und hat die Charta »Familie in der Hochschule« unterzeichnet. Gleichzeitig hat sie sich verpflichtet, anspruchsvolle Standards der Familienorientierung für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familienaufgaben zu verfolgen und umzusetzen. Chancengleichheit ist Bestandteil der Personalpolitik der Hochschule Neubrandenburg. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen sowie Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte bzw. Migrationshintergrund sind daher ausdrücklich erwünscht.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis. Die damit verbundenen Daten werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsprozesses gelöscht.
Unter folgendem Link finden Sie zum Datenschutz ausführliche Informationen: https://www.hs-nb.de/meta-informationen/datenschutz/informationenfuer-bewerbende-auf-stellenangebote/
Nähere Informationen über die Hochschule Neubrandenburg finden Sie im Internet unter: www.hs-nb.de
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail unter Angabe der o. g. Kennziffer bis zum 20. Februar 2025 an wahl2025@hs-nb.de.
Bewerbungen können nur als eine Datei im PDF-Format berücksichtigt werden.
Bewerbungskosten werden im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet.